Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz ist ein Einteilungsbegriff aus dem Gesamtkontext Brandschutz. Er umfasst alle Aspekte des Brandschutzes, die sich damit beschäftigen, das Entstehen, die Ausbreitung sowie die Auswirkungen eines Brandes zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Kategorien eingeteilt: den baulichen Brandschutz, den organisatorischen Brandschutz und den anlagetechnischen Brandschutz. In der Vergangenheit wurde der vorbeugende Brandschutz häufig auf bauliche Anlagen beschränkt; dies hat sich in der Praxis nicht bewährt. Auch bei Events oder anderen Veranstaltungen außerhalb baulicher Anlagen ist der vorbeugende Brandschutz von großer Bedeutung. Das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz.
Ziele des vorbeugenden Brandschutzes
Die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind darauf ausgerichtet, die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen. Darüber hinaus formuliert der Gesetzgeber als weiteren Zweck den Schutz der Umwelt und die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit. Der vorbeugende Brandschutz wird auch angewandt, um Sachwerte zu schützen. Hier tritt weniger der Gesetzgebr als ordnungsrechtliche Behörde in den Vordergrund, sondern die Sachversicherer, die ein wirtschaftliches Interesse verfolgen.
Der bauliche Brandschutz im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes
Der bauliche Brandschutz im Konzept des vorbeugenden Brandschutzes versteht sich als Oberbegriff für alle Maßnahmen des prophylaktischen Brandschutzes, die mit dem jeweiligen Gebäude in irgendeiner Form zu tun haben. Ein Teilbereich ist beispielsweise der Brandschutz in der Gebäudetechnik. Die Maßnahmen im baulichen Brandschutz sind vielfältiger und umfassender Natur. Sie betreffen sowohl den Entwurf und die Planung eines Gebäudes als auch die verwendeten Baustoffe und eingesetzten Bauteile. Zahlreiche (technische) Vorschriften sind zum baulichen Brandschutz in Gebäuden erlassen und zu beachten. Zum baulichen Brandschutz zählen auch die Planungen zu Rettungs- und Fluchtwegen bis hin zur Planung von Löscheinrichtungen automatischer Art wie beispielsweise Sprinkleranlagen. Eine grobe Gliederung des baulichen Brandschutzes kann in folgende Teilbereiche erfolgen: das Brandverhalten von Baumaterialien und von Baustoffen, der Widerstand von Bauteilen gegen Feuer und Hitze, die Bildung von Brandabschnitten in einem Gebäude mit Hilfe von Brandschutztüren und Brandwänden, die Planung von Fluchtwegen, die Brandbekämpfung durch bauliche Löscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen. Problematisch für den baulichen Brandschutz zeigen sich immer mehr die Durchdringungen von Wänden durch Leitungen unterschiedlicher Art. Deshalb gehören zum baulichen Brandschutz verstärkt auch die sogenannten Feuerschutzeinrichtungen. Zu diesen zählen beispielsweise Brandmeldeanlagen, Brandschutztore, Brandschutztüren, Notbeleuchtungen usw.
Der anlagentechnische Brandschutz
Teilweise mit dem baulichen Brandschutz überschneidend sind unter dem anlagentechnischen Brandschutz insbesondere die Anlagen gemeint, die die Versorgung mit Löschmittel aber auch Feuerlöscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen oder sogenannte Gaslöschanlagen und Brandmeldeanlagen gemeint. Weiterhin gehören zum anlagetechnischen Brandschutz Einrichtungen wie Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Brandalarmanlagen, Ansaugsysteme für Rauch und automatische Fluchttüren. Eine zunehmende Bedeutung der Anlagen ist bei Neu- aber auch bei Umbauten an bestehenden Gebäuden zu beobachten.
Der organisatorische Brandschutz
Zum organisatorischen Brandschutz gehören praktisch alle Maßnahmen, die in der Organisation des Unternehmens liegen. Einen Schwerpunkt bilden hier die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, sofern ein solcher bestellt wurde. Zum organisatorischen Brandschutz sind auch die drei Teile (a bis C) der Brandschutzordnung, die Rettungs- und Fluchtpläne sowie die Bereitstellung von kleinen Löscheinrichtungen (zum Beispiel Feuerlöscher) zu zählen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter sowie deren Schulung in Sachen Brandprophylaxe und Verhalten im Brandfall.