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Angewandter Brandschutz

Im Brandschutz, insbesondere im vorbeugenden Brandschutz, unterscheidet man in den baulichen, den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Zahlreiche Literatur definiert zu dieser Einteilung noch den angewandten Brandschutz, der den Fokus mehr auf den praxisbezogenen Teil des Brandschutz legt. Der angewandte Brandschutz ist dabei als komplexes und vielfältiges Gebiet zu betrachten. Er beginnt bereits bei der Planung von Gebäuden oder Veranstaltungen und endet nicht mit deren Umsetzung.

Hohe Verantwortung aller Beteiligten

Als Vertreter des Bauherren trägt der Architekt bereits bei der Planung eines Gebäudes eine große Verantwortung auch hinsichtlich des angewandten Brandschutzes. Er koordiniert in dieser Phase alle erforderlichen Maßnahmen des Brandschutzes. Bei Sonderbauten oder Bauten mit einer höheren Gebäudeklasse werden zusätzlich Fachplaner für den Brandschutz erforderlich.

Angewandter Brandschutz als Oberbegriff für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz

Als Oberbegriff über den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz beinhaltet der angewandte Brandschutz auch die Teilaspekte des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes. In Sachen baulicher Brandschutz geht es dabei unter anderem um die Erschließung des Gebäudes mit ausreichend Löschwasser, um die Stell- sowie Bewegungsflächen, die die Feuerwehr im Falle eines Brandes benötigt und um die Bildung von sogenannten Brandabschnitten. Ein zentrales Thema ist die Erstellung und Bemessung von raumabschließenden und tragenden Konstruktionen, die zum Beispiel wichtig sind, um Bereiche mit einer hohen Brandgefahr zu schützen. Entscheidende Kriterien sind beim baulichen Brandschutz das Verhalten der eingesetzten Baustoffe im Falle eines Brandes, der Widerstand von Bauteile gegen Feuer und die Planung von Rettungs- und Fluchtwegen.

Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung und Brandschutz durch technische Anlagen und Einrichtungen

Bei dem anlagentechnischen Brandschutz unterscheidet man ebenfalls Teilbereiche: den Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung und in den Brandschutz durch technische Anlagen und Einrichtungen. Hier ist insbesondere die Beibehaltung des Schutzzweckes im angewandten Brandschutz gefragt, ohne den Betrieb zu beeinträchtigen. Beispielsweise ist an dieser Stelle die Offenhaltung von Brandschutztoren durch geeignete Vorrichtungen (zum Beispiel Magnete) gemeint, die nur im Brandfall automatisch durch geeignete Alarmierungseinrichtungen geschlossen werden, ohne im täglichen Arbeiten den Betrieb zu beeinträchtigen.

Der betriebliche Brandschutz als Teilgebiet des angewandten Brandschutzes

Organisatorische und betriebliche Maßnahmen ergänzen den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz. Als angewandter Brandschutz zählen dazu auch die Wartung und die Instandhaltung von Feuerlöscheinrichtungen. Rettungs- und Fluchtwege müssen gekennzeichnet und kontrolliert sowie freigehalten werden. Zum betrieblichen Brandschutz gehört auch der Aushang der Brandschutzordnung. Zum angewandten Brandschutz zählen auch die aktiven und passiven Maßnahmen, die dazu geeignet sind, bei einem ausgebrochenen Feuer die Schäden zu reduzieren.

Brandschutzkonzept als angewandter Brandschutz

Ein zentraler Bestandteil des Brandschutzes ist das Brandschutzkonzept. Es ist ein wichtiges Verbindungsstück zu Feuerwehren und anderen Behörden. Hier werden die auf das jeweilige Objekt bezogenen Anforderungen des Brandschutzes konkretisiert und Abweichungen von der Praxis aufgezeigt. Zum Beispiel ist es nutzungsbedingt häufig nicht möglich, in großen Hallen der Produktion Brandwände zu ziehen, um Brandabschnitte zu bilden. Dies kann in einem Brandschutzkonzept dargestellt und entsprechender Ersatz ausgewiesen werden (hier zum Beispiel durch eine Brandmeldeanlage). Brandschutzpläne visualisieren entsprechend die anlagentechnischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen. Der angewandte Brandschutz enthält daher Elemente des gesamten Brandschutzes und leitet die Planungen und Konzepte in die Praxis um.

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