Brandschutz in der Gebäudetechnik
Die gesetzlich verbrieften Ziele zum Brandschutz müssen auch in der Gebäudetechnik realisiert werden. Der Brandschutz in der Gebäudetechnik nimmt seine rechtliche Grundlage aus der EU-Rechtsgebung. Einschlägig ist hier insbesondere die EU-Verordnung zu Bauprodukten. Diese EU-Verordnung strahlt unmittelbar auch in die nationalen Bestimmungen. In der EU-Verordnung werden die Grundvoraussetzungen genannt, die bauliche Anlagen zu erfüllen haben, wenn es um den Brandschutz geht.
Wie muss ein Bauwerk gegen Feuer geschützt werden?
Gefordert wird bereits im Entwurf des Bauwerkes, dass es im Falle eines Brandes seine Tragfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum erhalten kann. Außerdem soll das Bauwerk so ausgeführt sein, dass die Entstehung von Feuer wie auch Rauch und die Verbreitung dieser innerhalb des Gebäudes möglichst begrenzt wird. Das Bauwerk soll auch so geplant und ausgeführt werden, dass eine Ausbreitung des Feuers auf Nachbargrundstücke möglichst verhindert wird. Der Entwurf und die Ausführung des Gebäudes soll so gestaltet werden, dass die Personen, die sich im Gebäude aufhalten das Haus möglichst ohne Verletzungen verlassen können oder schnell und einfach gerettet werden können. Nicht zuletzt soll der Brandschutz in der Gebäudetechnik gewährleisten, dass die Rettungsmannschaften nicht bedroht sind.In der Bundesrepublik Deutschland wird der Brandschutz in der Gebäudetechnik durch weitere Vorschriften konkretisiert.
VDI 3819 als Grundlagenpapier
Der Brandschutz in der Gebäudetechnik ist ein umfangreiches Sachgebiet. Es beginnt bei der Planung und dem Entwurf des Gebäudes und zieht sich durch die gesamte Durchführung des Bauvorhabens und endet nicht mit der Fertigstellung des Gebäudes. Einen guten Überblick über die Vorschriften zum Brandschutz in der Gebäudetechnik gibt die VDI 3819. Die VDI Reihe 3819 besteht dabei aus drei Teilen: Blatt 1 bis 3. Das Blatt 1 der VDI 3819 beschäftigt sich mit dem Brandschutz in Gebäuden und besonders mit den Grundlagen für die Technik in Gebäuden, den Begrifflichkeiten und den rechtlichen Vorschriften wie Gesetze, Verordnungen aber auch technischen Regeln. Im Blatt 2 der VDI 3819 wird der Brandschutz in der Gebäudetechnik hinsichtlich der Funktionen und den Wechselwirkungen beschrieben während das Blatt 3 die Brandschutzplanung und die Brandschutzeinweisung beleuchtet; insbesondere die Pflichten, Dokumentation und den Inhalt.
Rechtsgrundlagen für den Brandschutz in der Gebäudetechnik
Teil 1 der VDI 3819 listet die einschlägigen Rechtsnormen auf, die für den Brandschutz in der Gebäudetechnik in Frage kommen. Bezeichnend dabei, dass diese Norm selbst keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Darstellung aller Normen erhebt. Teil 2 der VDI beschäftigt sich näher mit den technischen und baulichen Möglichkeiten, die es zum Thema Brandschutz gibt. Die VDI hat sich in diesem Teil zum Ziel gesetzt, den Entscheidern und Planer ganzheitliche Lösungen zu bieten und zugleich aufzuzeigen, dass Einzellösungen in der Gebäudetechnik hinsichtlich des Brandschutzes schnell auf Grenzen stoßen. Dazu sind im Teil 2 der VDI Beispiele, Muster und Tabellen enthalten, die die wechselseitigen Wirkungen zwischen den jeweiligen Gewerken aufzeigen. So soll das Verständnis für den ganzheitlichen und umfassenden Brandschutz geweckt werden. Im dritten Teil der VDI 3819 wird vor allem die Ein- und Unterweisung der Beschäftigten zum Thema Brandschutz in der Gebäudetechnik dargestellt. Der Brandschutz in der Gebäudetechnik stellt einen wichtigen Einzelaspekt sowohl im vorbeugenden als auch im angewandten Brandschutz dar.