Die Brandschutzunterweisung
Nach den Grundsätzen des Arbeitsschutzes und konkretisierend nach den Vorgaben der DGUV „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber die Beschäftigten über die Gefahren, die bei ihrer Tätigkeit auftreten können, zu unterweisen. Er muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen tun und ggf. auch nachweisen. Zu diesen Unterweisungen zählen auch die Belehrungen des Beschäftigten über die Gefahren, die von Bränden ausgehen, un die Maßnahmen, die geeignet sind, diese Brandgefahren einzudämmen. Die Brandschutzunterweisung kann Bestandteil der jährlich durchzuführenden allgemeinen Unterweisung des Beschäftigten sein. Sie muss die Maßnahmen enthalten, die gegen Entstehungsbrände und Explosionen geeignet sind und auch das Verhalten im Falle einer Gefahr beschreiben.
Die Art der Unterweisung muss sich dem Verständnis des Unterwiesenen anpassen
Es reicht jedoch nicht, eine Unterweisung einfach nur durchzuführen. Damit sie auch der Kontrolle durch den Unfallversicherungsträger besteht und somit wirksam ist, muss die Unterweisung dem Verständnis der Beschäftigten angepasst sein. Mit anderen Worten: Der Beschäftigte muss die Unterweisung auch verstehen (können). Zusätzlich zur Unterweisung muss in Betrieben mit Umgang mit Gefahrstoffen eine Betriebsanweisung erlassen werden, die den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung entspricht.
Die Brandschutzunterweisung effektiv und inhaltlich sinnvoll gestalten
Die Organisation sowie die Durchführung der Brandschutzunterweisung richtet sich grundsätzlich nach den Bedingungen und Erfordernissen in dem jeweiligen Unternehmen. Es empfiehlt sich, bestehende Strukturen in einem Unternehmen für die Durchführung der Brandschutzunterweisung zu nutzen. Zum Beispiel, in dem die Brandschutzunterweisung in Abteilungen und ähnlich geschlossenen Einheiten durchgeführt wird, sofern diese nicht zu groß sind. Die Erstunterweisung sollte innerhalb der ersten Tage des Beschäftigten im neuen Unternehmen möglichst direkt an seinem Arbeitsplatz erfolgen. Dies könnte durch den direkten Vorgesetzten organisiert und durchgeführt werden, der in der Regel die neue Mitarbeiterin oder den neuen Mitarbeiter in dessen Arbeitsumfeld einführt. Hierzu benötigt der Unterweisende wenigstens die Brandschutzordnung, den Alarmplan und wenn vorhanden, die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe. Der Unterweisung am Arbeitsplatz sollte voraus gehen oder folgen ein Rundgang durch den Betrieb, bei dem die Notausgänge und die Einrichtungen zum Löschen von Bränden dem neuen Beschäftigten gezeigt werden. Ob dieses Vorgehen effizient und sinnvoll ist, hängt nicht zuletzt von der Größe des Unternehmens ab. Bei großen Unternehmen können auch in regelmäßigen Abständen, die nicht zu groß sein dürfen, Brandschutzunterweisungen für Neueingestellte zentral durchgeführt werden.
Brandschutzunterweisung im Rahmen von Dienstgesprächen
In vielen Organisationseinheiten ist es üblich, regelmäßig Dienstgespräche abzuhalten. Es bietet sich gerade zu an, diese bestehenden Strukturen für die Unterweisung in Sachen Brandschutz zu nutzen. Hierdurch spart man sich nicht nur den Aufwand an Organisation, sondern macht die Bedeutung des Thema Brandschutzes den Beschäftigten besonders bewusst.
Wie oft unterweisen?
Neben der erstmaligen Brandschutzunterweisung sind solche Belehrungen regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, durchzuführen. Daneben kann es auch besondere Anlässe geben, die eine Brandschutzunterweisung erforderlich machen, zum Beispiel ein Arbeitsunfall oder ein Brandereignis. Die Brandschutzunterweisung ist entweder durch eine geeignete Führungskraft oder durch den Brandschutzbeauftragten durchzuführen. Ist der Letztere in einem Unternehmen vorhanden, ist es in der Regel eine seiner Hauptaufgaben. Möglich ist natürlich auch eine Kombination aus beidem: Führungskraft und Brandschutzbeauftragter. Ebenso ist es denkbar, dass die Führungskraft einen geeigneten Brandschutzhelfer oder Räumungshelfer für den speziellen Teil der Brandschutzunterweisung hinzuzieht.