Die Brandschutzordnung / Brandschutzverordnung
Um die Brandschutzordnung existieren viele Fragen, beinahe Mythen. Insbesondere was die Pflicht betrifft, eine solche vorhalten zu müssen. Die Brandschutzordnung ist zunächst nichts anderes als die Zusammenfassung von Regeln, die in einem Brandfall von den Personen zu beachten sind, die sich in dem Gebäude befinden, für das die Brandschutzordnung gilt. Darüber hinaus enthält die Brandschutzordnung auch Informationen über geeignete Maßnahmen, die mithelfen sollen, dass es erst gar nicht zu einem Brandfall in dem Gebäude kommt. Die rechtliche Qualität einer solchen Brandschutzordnung kann man ggf. mit einer Betriebsanweisung und einer Hausordnung gleichsetzen. Eine Wirksamkeit entfaltet die Brandschutzordnung definitiv auf die Beschäftigten des Arbeitgebers, der die Brandschutzordnung erlassen hat. Für die Personen, die sich als Gast in dem Gebäude aufhalten, entfaltet die Brandschutzordnung jedoch nur bedingt eine Wirksamkeit in rechtlicher Hinsicht.
Keine bundeseinheitliche Vorgehensweise vorgeschrieben
Die Brandschutzordnung ist gesetzlich nicht explizit vorgeschrieben. Wenn, dann kann die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, da die Bundesländer ein Brandschutzgesetz nur für ihren Bereich aufstellen und es dazu keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Einzelne Bundesländer fordern von besonders gefährdeten Betrieben eine Brandschutzordnung, die zudem mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein muss. Auch das Arbeitsschutzrecht kennt eine solche einheitliche Norm zur Brandschutzordnung nicht. Hier könnte man die Forderung nach einer Brandschutzordnung lediglich aus der Formulierung schließen, dass den Beschäftigten auf geeignete Art und Weise, Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, wie sie sich in einem Notfall verhalten müssen.
Gliederung einer Brandschutzordnung
Obgleich es keine gesetzliche Norm gibt, die für alle gewerblich genutzten Gebäude eine Brandschutzordnung vorsieht, macht eine solche Regelung Sinn und kann nicht nur die Gesundheit und das Leben der Personen retten, die sich in dem Gebäude befinden, sondern auch Sachwerte schützen. Die Gliederung und der Aufbau einer Brandschutzordnung richten sich nach der DIN 14096. Danach ist die Brandschutzordnung in drei Teile gegliedert: Teil A, Teil B und Teil C. Der Teil A beschäftigt sich mit den Verhaltensanweisungen für alle Personen, die sich in dem betreffenden Gebäude aufhalten. Der Teil A ist in der Regel nicht länger als eine DIN A4 Seite und enthält die Regeln in übersichtlicher, schnell zu erfassender Weise. Der Teil A beinhaltet die Regeln für einen Brandfall und soll an geeigneten Stellen im Haus ausgelegt werden. Der Teil B richtet sich an die Beschäftigten im Unternehmen. Er beschäftigt sich auch vorrangig mit der Eindämmung von Bränden, mit der Freihaltung von Rettungs- und Fluchtwegen und allen Maßnahmen, die geeignet sind, sich im Brandfall richtig zu verhalten. Der Teil B ist den Beschäftigten in schriftlicher Form auszuhändigen. Der Teil C richtet sich an die Personen im Unternehmen, die mit wichtigen brandschutztechnischen Aufgaben betraut sind – vornehmlich an den Brandschutzbeauftragten. Im Teil C werden die wichtigsten Maßnahmen dieser Personen zur Vermeidung von Bränden aufgeführt.
Aktualität und Prüfung
Die Brandschutzordnung ist laufend auf dem aktuellen Stand zu halten. Mindestens alle zwei Jahre ist ihre Aktualität und Gültigkeit von einer geeigneten Person zu prüfen. Eine Verpflichtung zum (indirekten) Vorhalten einer Brandschutzordnung kann aus der Arbeitsstättenverordnung oder den DGUV Vorschriften 1 und 2 entnommen werden, die die Information der Beschäftigten über Rettungseinrichtungen vorsieht. Einzelne rechtliche Normen können die Brandschutzordnung fordern, wie beispielsweise das Beherbergungsgesetz. Denkbar ist auch, dass die Brandschutzordnung Bestandteil einer Auflage in der Baugenehmigung ist.