Betrieblicher Brandschutz bei DuPont am Standort Wuppertal

DuPont Performance Coatings zählt zu den weltweit größten Lackherstellern. Diese strategische Geschäftseinheit von DuPont ist Marktführer bei Autoreparaturlacken und einer der größten Hersteller von Autoserien-, Pulver- und Industrielacken sowie digitalen Tinten.DuPont Performance Coatings beschäftigt weltweit ca. 12.000 Mitarbeiter und ist in 35 Ländern tätig.

Als Interviewpartner stand uns der Leiter Brandschutz / Werkfeuerwehr des Werks 2 in Wuppertal, Herr Dipl.-Ing. Andreas Kalker, Rede und Antwort zur Thematik „Betrieblicher Brandschutz“ bei DuPont Performance Coatings GmbH in Wuppertal.

Die Fragen für Brandschutzbeauftragter.de stellte Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, renommierter Brandschutzexperte und Leiter der Essener Brandschutztage.
Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss: Ich freue mich, dass Sie die Zeit finden, mit uns über den betrieblichen Brandschutz in Ihrem Wuppertaler Werk zu sprechen. DuPont ist ja für jeden Fachmann in der Sicherheit ein Vorzeige-Unternehmen, bekannt ist aber nach außen doch das Allerwenigste.

Dip.-Ing. Andreas Kalker (lacht): Sie haben beim Rundgang durch unser Werk selbst einen Eindruck bekommen können, dass Sicherheitsmaßnahmen bei uns groß geschrieben und vor allem auch gelebt werden. Die niedrigen Zahlen bei Unfällen und Zwischenfällen sprechen für sich – und für unsere Maßnahmen.

Voss: Erzählen Sie uns gerne von den Bemühungen im betrieblichen Brandschutz.


Specials

Zusatzmaterial zum Interview: Check- und Prüflisten im Brand- und Explosionsschutz

Laden Sie unsere umfangreichen Check- und Prüflisten im Brand- und Explosionsschutz kostenlos als PDF-Datei.


Kalker: Der betriebliche Brandschutz stellt ja das Bindeglied zwischen vorbeugenden Brandschutz und dem abwehrenden Brandschutz dar. Er umfasst sowohl präventive Maßnahmen zur Brandverhütung als auch erste abwehrende Maßnahmen nach einer Brandentstehung, die durch unsere Betriebsangehörigen durchgeführt werden. Zu den präventiven Maßnahmen in unserem Werk gehören auch die Kontrolle des baulichen Brandschutzes (z.B. Wand- und Deckendurchbrüche), die Funktion der Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen, monatliche Kontrollen der Feuerlöscher hinsichtlich ihrer Standorte und offensichtlichen Mängel, das Freihalten von Rettungswegen und natürlich die allgemeine Ordnung und Sauberkeit.

Voss: Wie werden diese Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt und kontrolliert?

Kalker: Die genannten Maßnahmen erfolgen im Rahmen von Begehungen, den sogenannten „1st Party Audits“, die durch die Mitarbeiter in Verbindung mit den Vorgesetzten – sprich Schichtführern, Meistern und Produktionsleitern – in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die festgestellten Mängel werden dann in einer zentralen Datenbank erfasst und kontrolliert. Die Kontrolle des anlagetechnischen Brandschutzes – Brandmeldeanlagen und Löschanlagen – erfolgt durch die Werkfeuerwehr, die Festlegung von Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von gefährlichen Arbeiten (z.B. Heißarbeiten, Einstieg in Behälter und enge Räume) durch den Betreiber, Planer, Betriebsingenieur und die Werkfeuerwehr. Zu den abwehrenden Maßnahmen gehören auch die Bekämpfung von Entstehungsbränden, der Schutz der Mitarbeiter durch frühzeitige Gebäuderäumung bei Auslösung des Gebäuderäumungssignals, die Vollzähligkeitsmeldung der Mitarbeiter am Sammelplatz an die Sicherheitszentrale, die Betätigung des Gebäude-Not-Aus und die Einweisung der Werkfeuerwehr.

Voss: Wie gewährleisten Sie dieses umfassende Aufgabenpaket in der Praxis? Werden bei Ihnen regelmäßig Übungen durchgeführt?

Kalker: Um den betrieblichen Brandschutz durch die Mitarbeiter zu gewährleisten werden natürlich regelmäßig Schulungen mit praktischen Übungen durchgeführt. Für unseren betrieblichen Brandschutz ist es unerlässlich, alle Mitarbeiter des Unternehmens zu unterweisen. Schulungen helfen hierbei sowohl die notwendige Qualifikation für die ersten abwehrenden Maßnahmen zu erlangen, als auch eine Sensibilisierung der Mitarbeiter im Hinblick auf Brandprävention.

Die Ausbildung in der Handhabung von Feuerlöschern und Verhalten bei Feuer- und Gebäudealarm muss von jedem Werksangehörigen regelmäßig besucht werden. Hierbei erfolgt eine Einteilung nach der Gefährdung am Arbeitsplatz. Hierbei erfolgt die Schulung für Mitarbeiter der Produktion und Lagerbereiche jährlich, in Laborbereichen alle 3 Jahre und im Verwaltungsbereich alle 5 Jahre. Die Schulungsdauer beträgt 2 Stunden und enthält einen theoretischen sowie praktischen Teil auf dem internen Brandplatz. Die Schulung hat eine maximale Gruppengröße von 20 Mitarbeitern und wird von April bis November jeden Mittwoch – 2 Schulungen pro Tag – angeboten.

Durch die regelmäßigen Schulungen ist eine frühzeitige Brandbekämpfung von Entstehungsbränden in den Anlagen und Gebäuden durch geschulte Mitarbeiter gewährleistet.

Voss: Auf den 10. Essener Brandschutztagen im November werden Sie im Haus der Technik auch von speziellen Schulungsmaßnahmen für Brandschutzposten und Sicherungsposten bei Einsteigearbeiten berichten.

Kalker: Ja, wir führen Ausbildungen der Mitarbeiter zum Brandschutzposten und Sicherungsposten bei Einsteigearbeiten durch.Der Brandschutzposten beaufsichtigt Arbeiten nach unserer SHE-Richtlinie SHE-R-001 „Arbeiten mit Zündgefahren“ und überprüft die Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen.

Um als Brandschutzposten eingesetzt zu werden, muss ein 1-Tages-Seminar mit festgelegten Grundlagen bei der Werkfeuerwehr besucht werden. Den Teilnehmern werden dabei neben den SHE-Richtlinien, der Brand- und Löschlehre und den Löschmitteln und Löschverfahren auch die Gefahren bei Schweiß-, Löt-, Brenn-, Trenn- und Schleifarbeiten, die Absicherung bei Arbeiten mit Zündgefahren, Aufbau und Wirkungsweise des Feuerlöschers, das Gasmessverfahren und die Alarmierung und die Alarmmittel praxisnah erläutert. Eine praktische Löschübung am Brandplatz gehört ebenso dazu.

Der Sicherungsposten in unserem Werk beaufsichtigt Arbeiten nach SHE-Richtlinie SHE-R-002 „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ und überprüft die Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen. Um als Sicherungsposten eingesetzt zu werden, muss ebenfalls ein 1-Tages-Seminar mit festgelegten Inhalten bei der Werkfeuerwehr besucht werden:SHE-Richtlinien, rechtliche Grundlagen, Atmung und Atemgifte, Gewöhnungs- und Arbeitsübung mit Geräten, Einsatzhinweise bei Arbeiten unter Atemschutz, die Beaufsichtigung von Arbeiten unter Atemschutz und umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Für das Seminar ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung – die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3 – erforderlich. Das Seminar ist nach BGR 190 vorgeschrieben. Um die Qualifikation zu erhalten, ist für den Brandschutzposten der Besuch eines Auffrischungsseminars alle 3 Jahre und für den Sicherungsposten der Besuch eines Auffrischungsseminars jährlich erforderlich. Alle Brandschutz- und Sicherungsposten erhalten einen Ausweis mit Art der Ausbildung und Ausbildungs- bzw. Gültigkeitsdatum, damit die Eignung für den Einsatz an der Arbeitsstelle nachweisbar ist.

Voss: Das war sehr umfassend und interessant. Wie gehen Sie mit genehmigungspflichtigen Arbeiten konkret um? Sicherlich wird es auch bei Ihnen Arbeitsgenehmigungen geben.

Kalker: Am Standort Wuppertal regeln die SHE-Richtlinien SHE-R-001 bis SHE-R-007 das Verfahren für genehmigungspflichtige Arbeiten. Die dazugehörige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die daraus resultierende Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem allgemeinen Maßnahmenkatalog sowie das Berücksichtigen von evtl. notwendigen speziellen Arbeitserlaubnissen und die Bestätigung der Überprüfung durch die Unterschriftsberechtigten in der Freigabe machen in ihrer Gesamtheit das Verfahren für genehmigungspflichtige Arbeiten aus.

Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass mögliche Gefahren im Vorfeld erkannt und durch geeignete Maßnahmen, sowohl organisatorischer wie auch technischer Art, ausgeschlossen werden. Dies soll dazu führen, dass Risiken bei jeder Art von Arbeiten insbesondere bei Abschalt-, Wartungs-, Reparatur-, Projekt- und Inbetriebnahmearbeiten an und in Anlagen eliminiert werden. Dieser Prozess wird unterstützt durch das Ausstellen einer Arbeitsgenehmigung nach dieser Richtlinie.

Für Arbeiten, die mit besonderen Gefahren wie Arbeiten mit Zündgefahren,Arbeiten in Behältern und in engen Räumen, Schachtarbeiten, Kern- und Tiefbohrungen, spezielle Gefahren (z.B. Arbeiten mit ionisierenden Strahlen) und dem Öffnen von Anlagen oder Systemen verbunden sind, ist grundsätzlich eine schriftliche Arbeitserlaubnis bei uns erforderlich. Hierin müssen anhand einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren aufgezeigt und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung sicherer Arbeitsabläufe festgelegt werden.

Voss: Wie erfolgt die Dokumentation dieser Arbeiten bei Ihnen?

Kalker: Die Dokumentation erfolgt auf dem Formular „Arbeitsgenehmigung für nicht routinemäßige Arbeiten“. Das ist ein weißer Schein. Für Arbeiten mit besonderen Gefahren muss zusätzlich das Formular „Arbeitsgenehmigung“ (grüner Schein) ausgefüllt werden. Der „grüne Schein“ darf nur in Verbindung mit dem „weißen Schein“ verwendet werden. Eine alleinige Verwendung des „grünen Scheins“ ist nicht zulässig.

Voss: Herr Kalker, ich möchte mich auch im Namen der Leser bei Ihnen herzlich für die interessanten Ausführungen bedanken.


DuPont Performance Coatings

Allgemeines zum Standort Wuppertal

In den beiden Wuppertaler Werken produzieren gut 2.500 Mitarbeiter jährlich ca. 120.000 Tonnen Hightech-Lack und Kunstharzprodukte.

Im Werk 1 sind Laboratorien, Forschungseinrichtungen und die Verwaltung auf einer Fläche von ca. 5 ha ansässig.

Im Werk 2 ist die Produktion auf einer Fläche von ca. 27 ha mit den 3 Geschäftsfeldern:

  • DuPont Automotive Systems (Autoserienlack),
  • DPC Refinish (Autoreparaturlack),
  • DuPont Industrial Coatings (Industrielacke)

angesiedelt. Der Standort Werk 2 unterliegt, aufgrund der Kunstharzproduktion und bestimmter Rohstoffe für die Lackherstellung, der Störfallverordnung.

Auf Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf muss zur Gefahrenabwehr am Standort Wuppertal Werk 2 eine hauptberufliche Werkfeuerwehr mit einer Einsatzstärke von 9 Feuerwehrmännern (Gruppe 1:8) rund um die Uhr einsatzbereit sein.