Save the date: 25. Essener Brandschutztage vom 19.-20.11.2024

Die Erfahrung zeigt: Der Brandschutz wird hierzulande immer noch vielfach unterschätzt. Selbst wenn Versicherungsschutz besteht, ist das Risiko einer Insolvenz beträchtlich. Der Grund liegt in den meist langen Ausfallzeiten. Ganz abgesehen von den vermeidbaren Risiken für Mensch und Umwelt.

Das HDT hat den Anspruch, durch Aufklärungsarbeit gegenzusteuern. Vom 19.-20.11.2024 lädt Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut daher alle mit der Bekämpfung und Vorbeugung von Bränden Befassten wieder zu den jährlichen Essener Brandschutztagen ein – dieses Jahr zum inzwischen 25. Mal.

Belastbare Antworten – aus der Praxis und für die Praxis

Theoretische Vorträge und praktische Vorführungen von erfahrenen Fachleuten informieren wie immer zur Umsetzung von Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes in den Betrieben. Unterschätzte Gefahren werden aufgezeigt, außerdem erhalten die Teilnehmenden belastbare Antworten auf Fragen aus ihrer täglichen Arbeit – aus der Praxis und für die Praxis.

„Wir freuen uns, dass die Essener Brandschutztage auf so großes Interesse stoßen. Gefahren nicht zu dramatisieren, sondern dazu beizutragen, dass diese ernst genommen und wirkungsvoll mit für jedermann nachvollziehbaren und praktikablen Strategien adressiert werden, ist unser traditionelles Ziel. Das gilt natürlich auch für die Jubiläumsveranstaltung“, erklärt HDT-Fachbereichsleiter Dipl.-Ing. Kai Brommann.

Seien auch Sie vom 19.-20.11.2024 in Essen dabei!

→ Weitere Informationen zu den 25. Essener Brandschutztagen

Die Brandursachenermittlung zählt zu den schwierigsten kriminaltechnischen Aufgaben überhaupt. Symbolfoto, brennendes Haus.

Experteninterview zur Brandursachenermittlung

Bekanntermaßen zählt die Brandursachenermittlung zu den schwierigsten kriminaltechnischen Aufgaben überhaupt. Die Kollegen von unserem HDT-Journal sprachen mit dem ausgewiesenen Experten Michael Lock über das sehr komplexe Thema. Lock ist Dipl.-Verwaltungswirt, Sachverständiger für Brandursachenermittlungen und polizeilich zertifizierter Brandursachenermittler aus Filsen (Rheinland-Pfalz). Er leitet außerdem das HDT-Seminar „Brandursachenermittlung“.

Das vollständige Interview können Sie hier kostenlos lesen:
https://www.hdt.de/hdt-journal/ermittlung-von-brandursachen-5-fragen-an-michael-lock.

Weil jeder Brand einer zu viel ist: Essener Brandschutztage 2023 – jetzt vormerken!

Die Erfahrungen aus jährlich über 200 Großschadensereignissen in deutschen Unternehmen zeigen: Der Brandschutz wird vielerorts immer noch unterschätzt. Auch wenn Versicherungsschutz besteht, ist das Risiko einer Insolvenz aufgrund der meist langen Ausfallzeiten beträchtlich. Hinzu kommen die vermeidbaren Risiken für Mensch und Umwelt.

Mit dem Anspruch, hier wertvolle Aufklärungsarbeit zu leisten, lädt das HDT am 28.-29.11.2023 zum inzwischen 24. Mal alle mit der Bekämpfung und Vorbeugung von Bränden Befassten zu den jährlichen Essener Brandschutztagen ein. Theoretische Vorträge und praktische Vorführungen von erfahrenen Fachleuten informieren wie immer zur Umsetzung von Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes in den Betrieben, zeigen unterschätzte Gefahren auf und geben Teilnehmenden verlässliche Antworten auf Fragen aus ihrer täglichen Arbeit.

„Sollte hierdurch nur ein einziger Schadensfall verhindert werden, haben wir viel erreicht“, erklärt HDT-Fachbereichsleiter Dipl.-Ing. Kai Brommann.

Seien auch Sie am 28.-29.11.2023 in Essen dabei!

→ Weitere Informationen zu den 24. Essener Brandschutztagen

→ Flyer (PDF) zu den 24. Essener Brandschutztagen

Ein besonderes Highlight bildet bei der security essen in diesem Jahr das in Zusammenarbeit mit dem HDT veranstaltete große Brandschutzforum.

Save the date: Brandschutzforum – HDT zu Gast bei der Leitmesse security essen

Die security essen gilt als Leitmesse für Sicherheit. Ein besonderes Highlight bildet in diesem Jahr am dritten und vierten Messetag (am 22. und 23. September 2022) das in Zusammenarbeit mit dem HDT veranstaltete große Brandschutzforum. Es wird zu verschiedensten Aspekten der Brandprävention und -bekämpfung informieren. Neben Vorträgen sind Diskussionen geplant.

Weitere Infos: https://www.hdt.de/hdt-journal/brandschutzforum-hdt-zu-gast-bei-der-security-essen

 

Aktuelles Interview mit Lars Oliver Laschinsky

Was sind die Unterschiede zwischen Brand- und Explosionsschutz? Welche Aufgaben hat der VBBD? Was macht die Essener Brandschutztage des HDT besonders? Diese und andere Fragen stellten wir Lars Oliver Laschinsky, der unter anderem als Referent im Bereich Brand- und Explosionsschutz tätig ist.

→ Interview auf Youtube ansehen …

Aktuelles Interview mit Wolfgang J. Friedl – Vom Brandschutzbeauftragten zum Brandschutzmanager?

In unserem HDT-Journal ist ein lesenswertes Interview mit dem promovierten Ingenieur und ausgewiesenen Brandschutz- und Arbeitssicherheitsexperten Wolfgang J. Friedl erschienen. Dabei ging es um Defizite beim Brandschutz, aber auch um Chancen für mehr Sicherheit. Außerdem erläuterte Friedl sehr anschaulich die unterschiedlichen Rollen von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzmanagern.

Hier geht es direkt zum Interview: https://www.hdt.de/hdt-journal/im-gespraech-wolfgang-j.-friedl-vom-brandschutzbeauftragten-zum-brandschutzmanager

Neu: HDT-Seminare für die technische Sicherheit

Unser neuer Sonderflyer informiert Sie zu den aktuellen Tagungs- und Seminar-Angeboten in den Bereichen Explosionsschutz, Brandschutz und Gefahrstoffe.

Jetzt direkt als PDF laden …

Ein Fachartikel von Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl zu den Aufgaben, die auf Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Geschäftsführung im Brandfall zukommen.

Verhalten im Brandfall – verschiedene Aufgaben der Mitarbeiter, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und der Geschäftsführung

Know-how für Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Geschäftsführung – präsentiert von brandschutzbeauftragter.de:

Verhalten im Brandfall – verschiedene Aufgaben der Mitarbeiter, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und der Geschäftsführung

Ein Fachartikel von Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl, Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik, München

Man stelle sich jetzt mal bitte einen Brand am Arbeitsplatz vor: Das passiert extrem selten (so ca. alle 200 – 800 Jahre, abhängig vom Arbeitsplatz!) und ist immer ohne vorherige Kalkulation – sonst hätte man den Brand ja vermeiden können. Insofern ist jeder überrascht und damit auch schnell überfordert, da man Brandszenarien ja nicht täglich im Kopf hat, nicht täglich trainiert. Wie reagieren andere? Was mache ich? Ist mein Kopf wirklich frei, kann ich souveräne Entscheidungen treffen, Prioritäten setzen? Kann ich entscheiden, welche Anweisungen jetzt sinnvoll sind? Erkenne ich den Inhalt der Worte von anderen? Gerate ich in Panik? Panik bedeutet, nicht mehr zu funktionieren, nicht mehr in der Realität zu sein und dennoch ist es unser Körper ja noch – wir müssen jetzt richtig handeln, ggf. anderen vertrauen und gegen unseren Urinstinkt handeln (nämlich das Feuer wie eine verbale Provokation zu ignorieren, um weiter zu arbeiten). Panik kann sich auf zwei Arten zeigen: sinnloses umherbrüllen oder Lethargie – in beiden Fällen ist der Mensch intellektuell überfordert, nicht mehr intelligent entscheidungsfähig.

Wer den Brand verursacht hat, der wird ggf. noch versuchen, durch eine hilflose Aktion hastig Abhilfe zu schaffen, oder die Sache vertuschen wollen. Andere reagieren manchmal mit Ignorierung oder Verschlimmbesserung, d. h. sie tun so, als ob sie das gar nicht betrifft – aufregende Situationen! Wenn man schon 150 und mehr Räumungen erlebt hat, befremdet einen eigentlich nichts mehr und die Frage ist erlaubt, ob eine Übung echt was bringen soll. Antwort: Ja, wenn man es regelmäßig und gut macht.

 


HDT-Wissen für Ihre Praxis:

Lehrgänge am HDT zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Streng nach der vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08(03), der DGUV Information 205-003 und der vds-Richtlinie 3311

Seminar: Lithiumbatterien – Versand und Lagerung

Alle Infos und Termine …


 

Nun ist ja gesetzlich geregelt, dass es eine Unternehmenshierarchie mit Vorgesetzten, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, eine Brandschutzordnung Teil C und Brandschutzhelfer geben muss und dass die Belegschaft unterwiesen wird im präventiven und kurativen Verhalten eines Brands; und mindestens 5 % der Belegschaft müssen praktisch unterwiesen sein, wie man einen Handfeuerlöscher bedient – das bedeutet im Umkehrschluss, das 95 % es eben nicht wissen und die 95 % wissen aber, dass es diese 5 % gibt – im Brandfall werden sie sich also ggf. lethargisch verhalten und abwarten, was die Brandschutzhelfer denn machen; und genau das ist falsch, die 95 % müssen wissen – und zwar durch unsere Schulungen, dass sie sich jetzt auch korrekt verhalten müssen. Diese ganzen aufgelisteten Forderung gibt es nicht bei Evakuierungshelfern oder Flurbeauftragten, die benötigt man nicht unbedingt in einem Unternehmen. Und die Forderung, dass es eine Brandschutzordnung Teil C gibt, steht ja voll im Raum und da werden Personen unterwiesen (meist die Geschäftsleitung und deren Vertreter), die in Notsituationen Entscheidungen treffen – Notsituationen wie Brände oder Bombendrohungen.

Doch fangen wir von vorne an. Es kommt zu einem Brand im Unternehmen an einer Stelle; wer einen Konzern mit 22.000 Personen je Standort hat, wird so was zwar nicht täglich, aber monatlich erleben – ein großer Vorteil für die anderen! Nun wäre es wünschenswert, wenn die erste Person, die den Brand sieht, darauf schnell und laut aufmerksam macht. Das geht durch lautes Rufen und in dieser Information sollten bereits die ersten Hinweise für andere drin sein, etwa so: „Achtung, es brennt. Herbert, rufe die Feuerwehr. Achim, bitte hole einen Handfeuerlöscher und Petra, bitte informiere schnell Herrn Schubert.“ Das reicht völlig aus für die erste Sekunde, denn Herbert, Achim und Petra werden dieser Aufforderung ohne große Diskussionsbereitschaft folgen. Ob einer der drei Brandschutzhelfer ist oder nicht, ist erst mal egal, denn jede Person muss mit einem Handfeuerlöscher umgehen können. Weiß die Befehls-Person, dass Petra die Brandschutzbeauftragte ist, wird der wohl ihr den Achim-Job (besorgen des Löschers) übertragen, oder Petra und Achim regeln das binnen Sekunden unter sich. Und die Person, die die Befehle gegeben hat, holt ggf. einen zweiten Handfeuerlöscher – sehr sinnvoll, denn zwei Handfeuerlöscher gleichzeitig abgeblasen sind mehr als doppelt so effektiv als zwei, die man hintereinander abbläst! Aber nicht Schaum und Pulver, diese Löschmittel nehmen sich gegenseitig die Löschwirkung weg und das Pulver bewirkt großflächig Schäden! Also ggf. den Nachsatz noch bringen: „Holen sie den Löscher mit Kohlendioxid, der hängt direkt vor der EDV!“

Handelt es sich um ein kleines Feuer, das man mittels Löschspraydose vor Ort, einem Wasserglas oder geholtem Handfeuerlöscher sofort im Griff hat, wird Herbert wahrscheinlich den Hörer wieder auflegen, während es bei der Feuerwehr noch nicht einmal läutet – eine Entscheidung, die richtig oder falsch sein kann. Lieber die Feuerwehr einmal vergebens gerufen als eine Minute zu spät, denn solche Einsätze werden üblicherweise nicht in Rechnung gesetzt – etwas, was man auch vermitteln muss bei Schulungen. Doch jetzt gehen wir davon aus, dass das Feuer so groß ist, dass ein eigenes Löschen wohl nicht mehr sicher möglich ist. Dann muss man überlegen, ob man ein Risiko eingehen will oder nicht – besser nicht, denn dazu ist niemand verpflichtet. Jedoch sind wir verpflichtet, andere Menschen zu warnen und zu retten. Die ASR A2.2 fordert, dass im Brandfall alle betroffenen Personen informiert werden müssen und dies so rechtzeitig, dass für sie keine Gefahr besteht. Das mag in Einzelfällen nur mit einer BMA mit akustischer Alarmierung gehen oder einem Lautsprechersystem, aber meist reicht ein Zurufen von Person zu Person. Wenn es in einer großen und damit übersichtlichen, hohen Halle an der Stelle X brennt, sind ja nicht binnen Sekunden Personen an den Stellen Y und Z gefährdet – und wenn doch, bekommen sie das ja mit und können fliehen. Schwieriger wird es in Verwaltungsgebäuden oder verwinkelten Gebäuden – da wäre es ideal, wenn es zwei baulich gegebene Fluchtwege gäbe, die gegensätzlich zueinander angeordnet und gleichwertig sind. Niemand soll jetzt nämlich in Panik aus dem Fenster im 1. OG springen oder eine vertikal verlegte Fluchtleiter heruntersteigen; hier ist die Verletzungsgefahr zu groß und steht erst mal überhaupt nicht in Relation zur Bedrohung.

 


Event-Tipp:

Befähigte Person Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne

Fortbildung nach vfdb-Richtlinie 12-09/01

Seminar: Lithiumbatterien – Versand und Lagerung

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So, nun gibt es also eine Brandschutzordnung C und die ist für Personen, die in Notfällen wie Brände besondere Aufgaben haben. Das sind meist Personen, die einen höheren Rang haben und es gewohnt sind, Anweisungen zu geben. Und diese müssen sie jetzt geben, denn wer außer dem Chef soll denn vor dem Eintreffen der Feuerwehr Anweisungen sonst geben können? Diese Person wird vielleicht sagen: „Herr Fischer, sie gehen eine Ebene höher und sorgen für die Räumung dieser Ebene, Frau Brunnhofer – sie machen das bitte eine Ebene unter uns. Und Frau Kreibel, sie veranlassen die Räumung dieser Ebene. Nun muss es ja keine Fluchthelfer geben, aber diese wurden eben ausgewählt. Oder Frau Kreibel ist Fluchthelferin und weiß, was sie zu tun hat, nämlich: Zügig von hinten bis vorn durchgehen und dafür sorgen, dass alle vor ihr hergehen und das Gebäude verlassen werden. Die Arbeit wird unterbrochen und das ist wichtig: Telefongespräche abrupt unterbrechen, Arbeit weglegen und nicht „noch eben schnell“ das oder das machen. Dann geht diese Person, die möglichst mit etwas Autorität ausgestattet sein sollte, zügig weiter und blickt nach rechts und links in die Räumlichkeiten, um alle herauszubringen. Jetzt keine Diskussionen, ob denn das Feuer wirklich schon so groß sei oder ob man nicht noch dies oder das erledigen dürfe. Kaffeemaschinen mit Heizplatten kann man im Vorbeigehen ausschalten, Mikrowellen und Herde ebenfalls und für die Produktionsanlagen gibt es ggf. einen Not-Aus-Zentralschalter. An dieser wichtigen Aufgabe sieht man schon, dass die Belegschaft natürlich eher bereit ist, vom Teamleiter Befehle dieser Art auf ggf. ungewohnt hektisch und ruppigen Ton zu reagieren, als wenn der Azubi oder die Putzkraft diese Wünsche äußerst. Wenn ein Flur recht lang ist, dann sollte der Fluchthelfer auch dafür sorgen, dass ihm eine zweite, gut vertraute Person zur Verfügung steht: einer geht nach rechts in alle Räume, der andere nach links in die dort platzierten Räume – das spart 50 % Zeit bzw. geht doppelt so schnell. So wäre es gut, wenn es einen Mann und eine Frau gäbe, damit eben jeder in „seine“ Toilette gehen kann um nachzusehen, ob da noch Personen sind. Hier darf man sich jetzt keinem Wunschbild oder oberflächlicher Beurteilung hingeben: Wenn Person X auf der Toilette sitzt und es kommt jemand rufend rein „Hallo, ist da noch wer?“, dann wird wohl keiner in der Sekunde mit Freude „Ja, Wolfgang F. sitzt auf dem Topf“ antworten wollen. Also schweigt die Person erst mal und wartet zögerlich ab, was denn kommt. Deshalb geht man nicht schreiend in eine Toilette, sondern schaut an den Türen und spricht ruhig, aber sachlich. Wenn es nur zwei Männer oder nur zwei Frauen sein sollten und es wirklich brennt, wird keine Person vom anderen Geschlecht damit ein Problem haben, auf ein Feuer von einem Andersgeschlechtlichen hingewiesen zu werden.

In großen Gebäuden kann es auch Sinn machen, dass man einen Lageplan zur Hand hat, nach dem man die Räumung vornimmt. Oder mittig vom Gebäude aus geht ein Personentrupp in Richtung des Treppenraums A, während ein weiteres Personenpaar die Rettung der betroffenen Personen in die andere Richtung zum Treppenraum B führt. Ein Flurbeauftragter kann dann am Sammelplatz dem Einsatzleiter sagen, dass Ebene 2 beispielsweise geräumt ist; und so geht es dann mit der Ebene darüber, ggf. noch eine weitere – oder man macht gleich eine Gebäude-Totalräumung.

 


Gut zu wissen:

Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer

Gesetzlich sind nur die wenigsten Unternehmen verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Daher herrscht bei dem Thema nicht selten Unklarheit. Oft wird der Brandschutzbeauftragte fälschlich mit einem Brandschutzhelfer gleichsetzt. Brandschutzhelfer sind vom Arbeitgeber benannte Personen, die im Fall eines Feuers definierte Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen und dabei ggf. mit betrieblichen Erst- und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 


 

Ich bringe diesen vielen Beispiele deshalb, um aufzuzeigen, dass Lösung A oder Lösung B nicht richtig sein müssen. Im Fall 1 ist A richtig, im Fall 2 ist es B und bei Ihnen im Gebäude 3 ist eine andere Lösung wieder richtig; da die ASR A 2.2 ja auch unterschiedlichste Alarmierungen erlaubt für unterschiedlichste Fälle ist ja auch ein Indiz dafür. So macht es in einem Hotel wohl wenig Sinn, nachts in der Eingangshalle mit einem Megaphon herumzubrüllen, so es einen Brandalarm gibt; hier wäre es sinnvoll, wenn alle Telefone in mindestens 2 Sprachen bekannt geben von einem Band (d. h. digital gespeichert), dass es einen Brandalarm gibt und das Gebäude bitte zügig, aber nicht hastig verlassen werden muss und noch der Hinweis, dass die Polizei bereits alarmiert worden ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dagegen kann man in einem Bürotrakt das eben durch Zuruf von Person zu Person erledigen, durch ein zügiges Abgehen und in einer Industriehalle wäre dann das eben erwähnte Megaphon wieder sinnvoll.

Wichtig ist, dass es ein Konzept gibt, das in sich schlüssig ist, das passt und das dann auch angewandt wird, wenn es am Tag X so weit ist. Wie gesagt, Brände sind extrem selten und der Chef ist dann am Tag X nicht da, der Brandschutzhelfer auf einem Seminar und der Fluchthelfer ist im Urlaub. Nun sieht die Welt wieder ganz anders aus, also noch mal von vorn: Es kommt zu einem Brand und Person A bekommt das mit. Diese Person ruft bitte laut und informiert alle im Hör-Radius über das schlimme Ereignis. Ggf. ist ein erfahrener Kollege bereit, der Stellvertreter vom Chef weiß ja auch ob seiner Verantwortung oder es ist einer von der freiwilligen Feuerwehr zufällig dabei? Das wäre dann natürlich ein Glücksfall.

Was erwarte ich von wem? Gut, der Chef muss gerade jetzt zeigen, dass er Chef ist. Der Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer – die müssen jetzt zeigen, dass sie was drauf haben und das ist effektives Löschen. Oder die Flurbeauftragten – so es diese gibt – müssen zeigen, dass sie ihren Job kennen und ernst nehmen. Durch die Grundunterweisung sollte eigentlich jeder wissen, dass man den Alarm ernst nimmt und dies jetzt keine Übung ist, sondern ein Ernstfall.

Wenn ein Unternehmen professionell Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer, ggf. auch Fluchtbeobachter usw. hat, dann wird es ungleich problemloser ablaufen als andernfalls. Das bedeutet, der Evakuierungshelfer wird seinen Job machen, der Brandschutzhelfer seinen und die Belegschaft wird brav folgen.

Entstehungsbrände haben folgenden Vorteil: Man kann sie löschen, bevor es kritisch wird. Dazu ist es allerdings nötig, dass man schnell und richtig handelt und das geht nur mit gutem Personal, das unterwiesen ist und richtig handelt.

 


Event-Tipp:

Ausbildung zum Brandschutz-Manager

die Weiterbildung nicht nur für Brandschutzbeauftragte

Seminar: Lithiumbatterien – Versand und Lagerung

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Es gehört zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, dass man Räumungsübungen vorbereitet und ebenso gehört es zu seinen Aufgaben, die Brandschutzhelfer auszubilden. Wenn es keinen Brandschutzbeauftragten gibt (was ja nicht immer und nicht überall so sein muss), dann liegen diese Aufgaben bei dem Chef, oder bei der Fachkraft für Sicherheit. Der Brandschutzbeauftragte tut also gut daran, solche Ausbildungen und Schulungen durchzuführen und auch Räumungsübungen abzuhalten. Laufen diese gut, so wird es wohl auch im Brandfall gut laufen.

Einen Probealarm will ich Ihnen noch vor Ende erzählen, der so oder so hätte ausgehen können: Es war eine Räumungsübung angesetzt und nur die wenigen Brandschutzhelfer waren involviert. Wir haben einen von drei Treppenräumen verraucht, um für entsprechende Stimmung zu sorgen, die Feuerwehr war informiert. Die Übung ging gut aus, aber mit Problemen, ja sogar Tränen (vor Aufregung und Angst). Glück gehabt, es hätte auch schief gehen können. Tipp: Meinen Sie es nicht zu gut, übertreiben Sie es mit der Angst (Rauch durch Nebelmaschine) nicht, es kann eine Panikreaktion geben, die vermeidbar gewesen wäre.

Fazit: Räumungsübungen sind nötig und sinnvoll, sie sind ohne Alternative!

22. Essener Brandschutztage: Wir sehen uns vom 23. bis 24. November 2021

Auch 2021 bleiben die Essener Brandschutztage das, was sie seit Langem sind – ein wichtiger Pflichttermin für alle professionell mit Brandschutz Befassten. Ihr Ziel ist nach wie vor die Hervorhebung der Bedeutung des Brandschutzes als Teil des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Praxisnahe und praxisfähige Hilfestellungen bei der Umsetzung von Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes sind fester Schwerpunkt des Programms, ebenso wie die neuesten Entwicklungen und Trends, die wie immer anschaulich referiert werden durch unsere erfahrenen Fachleute.

Weitere Informationen zu den 22. Essener Brandschutztagen am 23. und 24. November 2021 finden Sie hier:
https://www.hdt.de/essener-brandschutztage-h050115654

Illustration zum Brandschutz-Fachartikel Li-Batterielagerung von Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl. Li-Batterien bergen Gefahren, die sich potenzieren, sobald große Mengen gelagert werden. Wie Batterielagerung sicherer geht, zeigt dieser Fachartikel.

Brandschutz-Fachartikel: Li-Batterielagerung

Ein Fachartikel von Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl, Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik, München

Li-Batterie, Propangasflasche, Benzinkanister, Kaminholz – all diese Gegenstände enthalten Energie, die auf die eine oder andere Art zur realen Gefahr für Lebewesen und Sachwerte werden kann. Li-Batterien und Li-Akkus sind extrem leistungsfähig in Relation zu allen anderen Arten von elektrischen Energiespeichern. Das ist ein großer Vorteil, der u. a. E-Roller, E-Bikes, Elektroautos und Smartphones erst möglich macht und unsere Welt bereichert, ggf. auch verbessert. Nun bedeutet diese Leistungssteigerung bei gleichem Volumen gegenüber anderen Batterien jedoch, dass deutlich mehr Energie vorhanden ist und bei unterschiedlichen und unerwünschten Belastungsarten wird diese Energie oft deutlich aggressiver freigesetzt – mit der Folge, dass es zu plötzlichen und starken Bränden kommt. Wie also präventiv und kurativ umgehen mit dieser neuen, höheren Gefahr?

Einleitung

Schon vor über 30 Jahren stellte ein Gericht fest, dass mit der Entstehung eines Brands praktisch immer und überall zu rechnen sei und man deshalb entsprechende Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen zu treffen habe. Hinter diesen beiden grundlegend verschiedenen sicherheitstechnischen Forderungen verbirgt sich viel und vieles, nämlich unterschiedliche präventive und ebenso auch unterschiedliche kurative Verhaltensmaßnahmen – also keine Schutzziele, sondern ganz konkrete Maßnahmen, die umzusetzen sind. „Präventiv“ bedeutet, dass man sich vorab Gedanken machen muss, was denn hier an den unterschiedlichen Stellen A, B, C und D zu einem Brand führen könnte und welche unterschiedlichen Maßnahmen man jeweils zu treffen hat, um Brände zu verhüten; das können individuell unterschiedliche bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen vor Ort sein, aber auch versicherungstechnische Schritte (etwa ein bestimmtes Risiko zu versichern). Dadurch versucht man, es nicht, nirgends und nie zu einem Brand kommen zu lassen. A kann z. B. die Lagerung von kleinen Li-Batterien im Büroschrank der Team-Assistentin sein; sind dort lediglich Büroartikel (also Brandlasten) gelagert, dann fehlt die Zündquelle. B kann z. B. das Laden von einem E-Bike-Akku einer Mitarbeiterin im Büro unter dem Schreibtisch sein; dort besteht jetzt im Vergleich zu anderen Schreibtischen eine erhöhte Brandgefahr. C kann z. B. die Lagerung von größeren Mengen Li-Akkus in einem Lager sein; diese sind brennbar verpackt und als Zündenergie könnte ein defekter Akku dienen. D kann die Lagerung von Elektrostaubsaugern, E-Bikes, Rasierapparaten oder Laptops darstellen; ein Akku kann aufgrund eines Defekts einen Brand auslösen und das Lager abfackeln.


Löschübung mit einem haushaltsüblichen Akku, ganz rechts das verschmorte Ergebnis. (© Friedl)

Doch Brände passieren nun mal täglich deutschlandweit – ob die Wahrscheinlichkeiten jetzt 3,7 % oder 3,7 x 10-9 sind, ist eigentlich egal, so lange die Wahrscheinlichkeit eines Brandausbruchs nicht sicher 0 % ist. Wenn es einen erwischt, ist die Wahrscheinlichkeit eben 100 % gewesen und selbst wenn es ein „Jahrhundertbrand“ gewesen ist (z. B. Notre Dame, Paris), so treffen einem ggf. solch vernichtende Ereignisse. Nun muss man sich deshalb – und zwar unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, so lange sie > 0 % ist – neben den präventiven Maßnahmen eben auch kurative Maßnahmen überlegen. In einem Büro sieht die Brandgefahr anders aus als in unterschiedlichen Produktionsbereichen und in den Lagerbereichen sind die Wahrscheinlichkeiten und die Schadenhöhen wieder anders zu sehen – abhängig von vielen internen und externen Randbedingungen und vielen und unterschiedlichen Parametern baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Art. Aber auch die Art des Produkts ist entscheidend für die Brandentstehungswahrscheinlichkeit und die zu erwartende Brandschadenhöhe.


Event-Tipp:

Seminar: Lithiumbatterien – Versand und Lagerung

gefährliche Güter in der Beförderung und Lagerhaltung

Seminar: Lithiumbatterien - Versand und Lagerung

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Da die technische Entwicklung in gleichen Zeiträumen exponentiell zunimmt, muss man mit Risikobeurteilungen hier Schritt halten und neue bzw. neuartige Gefahren sowohl vorausschauend wie auch retrospektiv betrachtet analysieren. Sinn und Ziel ist es, Verletzungen, Unfälle, Brände und damit Leid und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren.

Unterscheidung Batterien/Akkus

Batterien sind gespeicherte elektrische Energie, die in Gleichstrom abgegeben werden. Dabei gibt es Spannungen von z. B. 1,5 Volt (AA- und AAA-Batterien), 9 Volt (Blockbatterie) oder 12 Volt (KFZ-Starterbatterie), oder auch andere Stromspannungen. Im Gegensatz zum Netzstrom, der als Wechselstrom geliefert wird, kommen aus Batterien und Akkumulatoren (Kurzwort: Akkus) immer Gleichstrom. Es ist möglich, mit einem Gleich- bzw. Wechselrichter die eine Art von Strom in die andere Stromart umzuwandeln. Ebenso ist es möglich, Strom hoch zu transformieren und herunter zu transformieren: Vor vielen Jahren nämlich hat man festgestellt, dass man erstens Wechselstrom weiter und mit geringeren Energieverlusten als Gleichstrom transportieren kann und dass man zweitens Wechselstrom im Bereich von einigen 10.000 Volt mit deutlich weniger Verlusten als bei nur 110 oder 230 Volt transportieren kann: Edison und Tesla haben sich hierzu in den USA einen erbitterten Krieg (kann man echt so nennen!) geliefert, Tesla gewann diese wirtschaftliche Auseinandersetzung. Das als Grundwissen für alles Nachfolgende. Nun kann man elektrische Energie nur bedingt speichern, d. h. der Wirkungsgrad ist sehr schlecht und deshalb sollte man Energie dann, wenn sie gebraucht wird, auch verbrauchen – und nicht speichern. Andererseits gibt es Stromverbraucher wie Uhren, Radiowecker, kleine Radios, selten und nur kurz benötigte Taschenlampen und viele mehr, da ist eine Batterie ideal und hält viele Monate, ggf. Jahre – und ist die einzig sinnvolle Energieart. Die Industrie hat nun zwei Arten von Energiespeichern kreiert, nämlich Batterien, die man nach deren Entleerung entsorgen muss und solche, die man wieder aufladen kann. Die elektrischen Energiespeicher, die nach dem Gebrauch verbraucht sind und nicht mehr nutzbar sind, nennt man Batterien – die, die nach dem Gebrauch entleert sind, aber wieder aufgeladen werden können, nennt man Akkumulatoren – im Volksmund abgekürzt einfach nur Akkus. Somit ist klar, dass es sich bei der konventionellen „Autobatterie“ eben nicht um eine Batterie, sondern eben um einen Akku handelt. Aber das Wort „Batterie“ hat sich eben durchgesetzt, so wie z. B. auch „Geisterfahrer“ für Falschfahrer oder Unkosten für Kostenbeitrag. Damit muss und vor allem damit kann man leben, die jeweiligen Profis (Elektriker, Verkehrsexperten, Betriebswirtschaftler) werden sich in Fachkreisen korrekt ausdrücken.

Elektrisch gespeicherte Energie ist mindestens 80-mal mehr umweltbelastend als Strom aus der Steckdose. Wer dieses Wissen hat, der handelt geldsparend und umweltbewusst, wenn er möglichst auf Batterien und/oder Akkus verzichtet: So sind z. B. Staubsauger zu Hause deutlich sinnvoller, die am konventionellen Stromnetz hängen. Aber spätestens bei kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen, digitalen Armbanduhren oder auch Smartphones bleibt einem nichts anderes übrig, als auf Batterien oder auch Akkus zurückzugreifen.

Benötigt ein Gerät – wie z. B. Heimrauchmelder – nur alle paar Jahre eine gleichstrombetriebene Energiequelle, dann sind hochleistungsfähige Batterien sinnvoll; wird jedoch ein tägliches Entleeren (wie bei einem Smartphone) erwartet, sind Akkus sinnvoll.

Wenn man gleichartige Batterien mit ebensolchen Akkus vergleicht, dann ist festzustellen, dass die Batterien immer mehr (längere) Leistung haben als die Akkus und die Akkus sich eben früher erschöpfen – je häufiger sie geladen werden, umso schneller. Das ist, egal ob Zink-Kohle- oder Li-Speicher, eine unumstößliche Tatsache. Bei einem 9-Volt-Block für Heimrauchmelder würde auch eine Li-Blockbatterie vielleicht 3 Jahre halten, während der Li-Blockakku nach ca. 10 Monaten eine neue Ladung durch zartes Piepsen anfordern würde.

Was unterscheidet Li-Batterien von Blei-Batterien?

Mal angenommen, ein Smartphone würde mit einer Zink-Kohle-Batterie betrieben werden, dann wäre es für vielleicht 30 Min. einsatzbereit und bei regem Telefonverkehr oder einer ebensolchen Internet-Verbindung nach 12 – 20 Min. entleert; ein Li-betriebener Energiespeicher schafft hingegen 20 und mehr Stunden; wer das vorangegangene Kapitel gelesen hat, dem wird schnell klar, warum ein Zink-Kohle-Akku noch schneller leer wäre als eine Zink-Kohle-Batterie.

Nun ist klar, dass niemand mit einem Smartphone etwas anfangen kann, was nicht mindestens ein paar Stunden funktionsfähig bleibt. Gleiches gilt für Elektrofahrzeuge, denn wenn die nicht mindestens ein paar 100 km ohne erneutes Laden fahren können, würe man sie nicht anbieten weiter ist bei diesen wichtig, dass der Ladevorgang a) möglich und b) zügig abläuft.

Also, mit dem ersten Absatz ist eigentlich schon alles gesagt: Elektrische Li-Energiequellen speichern bei gleicher Größe/gleichem Volumen deutlich mehr Energie als Zink-Kohle-Speicher und zwar ein vielfaches. Das ist also positiv zu sehen, erst mal. Doch was passiert, wenn diese Elektrospeicher (egal ob Batterie oder Akku) thermisch oder mechanisch belastet werden, oder aufgrund eines anderen Ereignisses von außen oder auch von innen (Wasser, Wärmestrahlung, Temperatur, Schlag, Produktionsfehler, Überladen, extreme Kälte, …) eine derartige Überbeanspruchung erfährt, dass es zur Zerstörung kommt? Nun, dann können Zink-Kohle-Batterien Probleme bereiten wie brennen, aber sie tun es doch meistens nicht. Wohingegen die Li-Batterien oder Li-Akkus, so noch genügend Energie enthalten ist, fast immer explosionsartig abbrennen. Autos, die bei Unfällen (und manchmal auch ohne Unfall!) explosionsartig abbrennen, Smartphones und E-Zigaretten, deren kleine Akkus explosionsartig abbrennen – solche realen und eben nicht erfundenen oder übertriebenen Filme findet man in zunehmend größerer Anzahl im Internet und fast schon täglich liest man so was auch in Zeitungen und Zeitschriften.


Event-Tipp:

Seminar: Lithium Ionen Batterien – Sicherer Umgang im Arbeitsumfeld und der täglichen Praxis

Leitlinien zum praxisnahen sicheren Umgang mit Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien – Konzepte, Erfahrungen und Empfehlungen für Praktiker

Seminar: Lithium Ionen Batterien – Sicherer Umgang im Arbeitsumfeld und der täglichen Praxis

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Die Hersteller wollen das natürlich nicht wahrhaben – übrigens auch der Staat nicht, der ja Elektroautos als zukunftsträchtig sieht; auch die Versicherungsindustrie traut sich auf dieses Problem nicht einzugehen, vgl. die VdS 3103, in der nichts Verbindliches, nichts Konkretes nachzulesen ist.

Doch an einer Tatsache kommen all diese Personen und Institutionen nicht vorbei: Ein 9-Volt-Block hat ein Volumen von knapp 17 cm³; selbst wenn lediglich 3 cm³ Li-Elektroenergie kurzgeschlossen werden (oder durch herunterfallen explodieren), können Menschen bereits direkt oder indirekt sterben. Ein Elektroauto hat vielleicht 0,7 m³ (!) derartiger Energiespeicher. Die Tatsache ist also, dass kurzfristig die gesamte gespeicherte Energie freigesetzt wird – der Unterschied zwischen Brand und Explosion! Und eine weitere Tatsache ist es, dass die Beschädigung zum Zeitpunkt x stattfinden kann, die schädigende Auswirkung aber Tage, ggf. Wochen später erst passieren kann: So gibt es einen Film im Internet, wo ein korrekt abgestelltes E-Bike ohne erkennbaren Grund plötzlich und explosionsartig abbrennt – da man solche Räder grundsätzlich nicht in Garagen lt. Bauordnung stellen darf, ein interessantes juristisches Neuland.

Fazit: Wir alle benötigen Li-Batterien oder -Akkus, aber diese bergen Gefahren, die bislang kaum vorgekommen sind. Der richtige, sorgfältige Umgang ist es, was die Gefahr handelbar gestaltet.

Latente Gefährdungen

Vorab: Es wird in der Brandgefährdung nicht zwischen wieder aufladbaren Akkumulatoren (kurz: Akkus) und nicht wieder aufzuladenden Batterien unterschieden, denn die Brandgefahren beider Arten sind grundsätzlich identisch. Deshalb wird nachfolgend lediglich der Begriff „Batterie“ verwendet und damit sollen sowohl Batterien als auch Akkumulatoren umfasst werden. Wohl aber gibt es eine unterschiedliche Gefährdung durch unterschiedliche Größen von Batterien: Knopfzellen brennen eher selten und wenn, dann nicht sehr lange und nicht sehr energiereich (ihrer geringen Größe geschuldet); dies gilt auch, wenn sie herunterfallen. Und nun stelle man sich eine Batterie vor in der Größe einer KFZ-Batterie, die unverpackt aus 1,2 m Höhe auf den Boden kracht: Eine Gelbatterie wird jetzt wohl defekt sein, aber keinen Brand auslösen und gleiches gilt für eine konventionelle Batterie – wohingegen eine Li-Batterie sich ebenfalls so verhalten kann, oder aber sie brennt nahezu explosionsartig ab. Eine Verpackung könnte dazu führen, dass die Zelle jetzt keinen Schaden erfährt, oder aber dass der physische Schlag sich erst nach Tagen oder Wochen schädigend zeigt!

Li-Batterien werden meist in drei bis fünf Gefährdungsklassen eingeteilt, abhängig von der Größe und damit auch abhängig von der gespeicherten Energiemenge und dem Eigengewicht; man kann davon ausgehen, dass aufgrund des Eigengewichts und der enthaltenen Energie mit zunehmender Schwere die Brandgefahr ebenfalls zunimmt:

Gefahrenklasse Beispiele Ca.-Gewicht
0 Knopfzelle 1 – 10 g
1 9-Volt-Block, 2A- bzw. 3A-Batterie 15 – 50 g
2 Laptop-Akku 200 – 600 g
3 Fahrrad-Akku 3 – 7 kg
4 KFZ-Akkublock (einzeln, zusammen) 20 – 400 kg

Man muss sich eine Li-Batterie – und dieser Vergleich ist zu 100 % zutreffend – wie ein Damokles-Schwert vorstellen: Das ist ein an einem Pferdehaar aufgehängten Schwert, das sich mit der Spitze der Klinge direkt oberhalb eines Sitzplatzes am Esstisch befindet. Sitzt man darunter, kann das Haar aufgrund des Gewichts des Schwerts reißen und das Schwert saust so schnell herunter, noch bevor sich die dort befindliche Person zur Seite bewegen kann, um sich in Sicherheit zu bringen. Fazit: Die Person ist tot. Nun kann man sich natürlich auf einen anderen Stuhl setzen, doch das ist hier nicht die dahinterstehende Geschichte, nicht die Lehre aus dieser philosophischen Betrachtung der Geschichte vom Tyrannen Damokles. Natürlich kann das schwere Schwert ein Rosshaar zum Reißen bringen – nur wann und mit welcher Wahrscheinlichkeit, das ist nicht sicher. Es kann ja auch über Jahrzehnte gutgehen. Ebenso ist es mit Li-Batterien: Diese können über Jahre und Jahrzehnte „friedlich“ bleiben, oder auch nicht. Die Wahrscheinlichkeit eines Defekts ist sehr gering, sie liegt aber nicht bei 0 %. Und wenn man nicht eine, sondern 100 oder sogar 10.000 Batterien einlagert, wird die Wahrscheinlichkeit eines Defekts und damit eines Brands auch mit zunehmender Stückzahl deutlich größer.

Eine latente und nicht zu behebende Gefahr ist weiter, dass man den inneren Zustand einer Batterie (egal ob Lithium oder Zink-Kohle) nicht prüfen, messen, sehen oder sonst auf irgendeine Art präventiv feststellen kann; wenn die äußere Schutzhülle nicht beschädigt ist und man keine Auffälligkeiten feststellt, kann so eine Batterie dennoch plötzlich und stark zu brennen beginnen, scheinbar ohne Grund.


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Die solche Produkte herstellende Industrie ist natürlich nicht „glücklich“ darüber, wenn es Leute gibt, die über Gefahren im Zusammenhang mit den von ihnen vertriebenen oder hergestellten Gegenständen sprechen. Nichtsdestotrotz gab und gibt es (vgl. Zeitungsartikel und Internet-Suche mit Begriffen wie „Li-Brände“, „Akkuexplosionen“ usw.) zunehmend mehr Berichte darüber. Die Zunahme dieser Berichtserstattung über ja wirklich eingetretene Brände und Explosionen ist einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass es vor 15 und mehr Jahren schlicht kaum solche Batterien gegeben hat. Vor der Einführung des Autos gab es ja auch praktisch keine Verkehrstoten. Weiter ist zu beachten, dass wir uns unser heutiges Leben ohne lithiumunterstützte Energiespeicher schlicht nicht mehr vorstellen können, denn bereits Schulkinder haben Smartphones und auch Laptops, digitale Armbanduhren und praktisch alle, zumindest prozentual sehr viele weitere elektrische und elektronische Gerätschaften sind mit diesen Energiespeichern versehen. Neben dem Vorteil der deutlichen Leistungssteigerung haben Li-Batterien gegenüber herkömmlichen Batterien den Vorteil, dass das allgemein bekannte „Auslaufen“ nach Überschreitung eines Ablaufdatums eher nicht vorkommt.

Die Überschrift dieses Unterkapitels lautete „Latente Gefährdungen“ und mit „latent“ ist gemeint, dass die Brandgefahr grundsätzlich ständig (also 24/7) vorhanden ist. Während Elektrogeräte oder Produktionsanlagen primär dann einen Brand verursachen, wenn sie angeschlossen (also unter Spannung stehen) und betrieben werden, können Li-Batterien jederzeit einen Brand auslösen und der ist dann a) spontan und b) heftig – das Feuer geht nicht aus, so lange Energie in der Zelle vorhanden ist. Man muss sich die Brandgefahr durch eine Batterie in etwa so vorstellen wie ein im Schädel vorhandenes Aneurysma, das man übrigens – so man eines hat – vom ersten Tag seines Lebens in sich trägt. Es kann viele Jahre problemlos gut gehen, es muss nicht zu Hirnblutungen kommen, aber es kann: Nach 1 Woche, nach 1 Jahr oder nach 75 Lebensjahren.

Problematisch ist zudem, dass man einer äußerlich nicht beschädigten Batterie ihren inneren Zustand nicht ansehen kann. Wenn ein Energiespeicher beschädigt wird (vgl. das nächste Kapitel), dann kann die darin enthaltene Energie freigesetzt werden, z. B. Staudamm bricht (Wassermassen breiten sich unkontrolliert aus), potenzielle Energie wird in kinetische Energie umgewandelt (d. h. ein schwerer Gegenstand fällt herunter und richtet einen Schaden an) oder eben die gespeicherte elektrische Energie einer Batterie wird (wodurch auch immer) freigesetzt und erzeugt so viel Wärme, dass es zu einem Brand kommt.

Konkrete Gefahren

Grundlegend können zu große Energiemengen Schäden und Brände bewirken und es gibt folgende Energiearten, die bei dieser Thematik relevant sind: Elektrische, physische und thermische Energie.

Es gibt unterschiedliche Gefahren, die von Li-Batterien ausgehen:

  1. Herstellungsfehler
  2. Physische Einwirkung (potenzielle Energie)
  3. Elektrische Einwirkung
  4. Thermische Einwirkungen
  5. Brand von außen

Zu a – Fehler in der Herstellung:

Darauf haben wir als Anwender oder Logistikunternehmen keinen Einfluss, d. h. Brände oder Defekte aus diesem Grund wird es grundlegend bei allen Produkten, die weltweit hergestellt werden, immer geben. Natürlich kann man davon ausgehen, dass solide Unternehmen hochwertigere Produkte und Bauteile verwenden als Billiganbieter, doch viele Batterien werden in Dritte-Welt-Ländern produziert und erhalten dann unterschiedliche Aufkleber, ohne sich jedoch qualitativ voneinander zu unterscheiden. Soll heißen, mit diesem Risiko kann und muss man leben.

Zu b – Gewalteinwirkung:

Verpackte Batterien sind mit Polystyrol so dick umgeben, dass ein „normaler“ Sturz nicht zu einem Schaden führt. Mit normal ist gemeint, dass der Gegenstand aus ca. 1,2 m Höhe zu Boden fällt. Das bedeutet, dass gut verpackte Batterien durch Gewalteinwirkung von außen kaum beschädigt werden können. Allerdings gilt das lediglich für kleinere Batterien wie Laptop-Akkus und nicht für große und schwere Batterien: Man stelle sich einen 100 kg schweren, in PS verpackten Flurförderzeug-Akku vor, der aus 1,2 m Höhe vom Stapler fällt und mit einer Ecke auf den Steinboden knallt: Hier wird ein Defekt sicherlich entstehen und der kann (kann, nicht muss) früher oder später zu einem spontanen Brand führen. Diese plötzlich freigesetzte Energie wird dann die Verpackung entzünden und dieses Feuer wird weitere brennbare Gegenstände in der Umgebung entzünden. Andererseits wird das Herunterwerfen einer ebenfalls 100 kg schweren Packung mit einigen 10.000 Knopfzellen wohl nicht zu einem Defekt führen und demzufolge auch nicht zu einem Brand.

Ganz entscheidend ist die Verpackung der Batterie: Sind diese gut gedämmt verpackt, ist die Brandgefahr bei einem Sturz deutlich geringer als wenn ein Gegenstand (E-Bike, Smartphone) umfällt oder herunterfällt und der Schlag dann eben plötzlich und hart an den Akku weitergegeben wird – eben weil die Verpackung im eingebauten Zustand fehlt. Hier sieht man schon, wie anspruchsvoll und individuell unterschiedlich Gefährdungsbeurteilungen sind: Ein E-Bike enthält in seiner Batterie zwar deutlich weniger Energie als ein Elektroauto. Aber ein E-Bike kann ab und zu umfallen, ohne dass man äußerlich einen Schaden sieht – also fährt man weiter damit. Ein Auto aber fällt eben nicht unbeschadet um. Demzufolge ist ein E-Bike-Akku deutlich brandgefährlicher als der eines Elektroautos. Hinzu kommt, dass der Rad-Akku im Freien der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt ist, was beim Elektroauto nicht passiert; somit ist auch die thermische Belastung des E-Bike-Akkus deutlich größer.

Zu c – Überladen des Akkus:

Diese Gefahr besteht beim Betreiben eines Geräts mit aufladbarer Batterie, nicht aber beim Lagern oder beim inner- oder außerbetrieblichen Transport. Um diese Gefahr zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, muss man möglichst die richtigen (Original)Ladegeräte verwenden und ggf. auch die maximale Ladezeit nicht überschreiten. Ein Chemiker sagte einmal in einem Vortrag: Eine aufzuladende Batterie sollte nicht unter 20 % fallen und nicht über 80 % aufgeladen werden, dann ist der Stressfaktor für die Zellen geringer. Doch auch wenn wir unsere Smartphones wohl alle bis 100 % (meist über Nacht!) laden, brennen sie doch relativ selten (aber eben nicht: nie). Die Brandgefahr kann präventiv nicht weiter minimiert werden beim Laden, aber kurativ lässt sich einiges machen: Das Smartphone kann in der Küche auf einem metallenen Serviertablett geladen werden, direkt daneben und oberhalb befinden sich keine Brandlasten. Somit wird sich ein Brand wohl nicht weiter schädigend auf andere Gegenstände ausbreiten können. Im Lager kann man die batteriebetriebenen Flurförderzeuge in eigenen Bereichen laden oder zumindest in einem Radius von 2,5 m frei von Brandlasten und Brandbrücken (z. B. Kabelkanäle oberhalb) halten.

Zu d – Hitze und Kälte:

Vom „normalen“ nach oben oder unten abweichende Temperaturen können bei Batterien Defekte, Beschädigungen und Ausfälle bewirken, bis hin zu Bränden. Das alles kann passieren, muss aber nicht. Von größter Bedeutung ist das, was der Hersteller bzw. Inverkehrbringer (denn die Hersteller sitzen meist nicht in Europa, die Inverkehrbringer haben jedoch eine Niederlassung in Deutschland) vorgibt. So kann es sein, dass Temperaturen zwischen 0 °C und 50 °C eben gerade noch im Toleranzbereich liegen, darunter und vor allem darüber jedoch sind Probleme vorprogrammiert. Kälte ist vor allem in den kalten Jahreszeiten ein Problem, Hitze kann von direkter Sonneneinstrahlung kommen, von unglücklich gewählten Heizeinrichtungen mit Wärmestrahlung oder Wärmeerzeugung im Lager (z. B. Gasstrahler), aufgrund eines chemischen Vorgangs innerhalb der Batteriezellen, aufgrund eines Kurzschlusses oder eines Brands anderswo (vgl. Punkt e).

Zu e – Brand in der Umgebung:

Brände in der Umgebung von gelagerten Batterien können sich erst auf die Verpackungen und dann auf die Batterien auswirken. Anzumerken ist, dass Verpackungen zu 100 % (also immer) brennbar und niemals unbrennbar sind und da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, sind Verpackungen – anders als Gebäudedämmstoffe – oft leichtentflammbar. „Leichtentflammbar“ bedeutet, dass man mit einem Feuerzeug binnen einer Sekunde die Verpackung anzünden kann und sich das Feuer dann zügig ausbreitet, so sich weitere Verpackungen im Bereich der Wärmeleitung oder Flammen befinden. Dann gelangt die Wärme auch nach innen und die Batterien werden überfordert, kurzgeschlossen und sie setzen die gespeicherten Energien sehr schnell und sehr aggressiv frei – was zur Brandvergrößerung führt. Wenn es jetzt keine räumlichen Trennungen, keine Löschanlagen und keine weiteren baulichen Unterteilungen gibt, wird ein Lager wohl komplett abbrennen.

Der richtige Umgang mit Batterien

„Richtig“ ist der Umgang mit jedweden Gegenständen immer dann, wenn folgendes erfolgt: Bestimmungsgemäßes Anwenden für den Zweck der Erstellung unter den Rahmenbedingungen, die gesetzlich und vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer vorgegeben sind – und dies von Personen, die ggf. befähigt und unterwiesen sind. So gibt es Geräte, die kann nahezu jede Person anwenden und für andere benötigt man eine Unterweisung oder eine Berufsausbildung. Das ist nun leichter gesagt als getan, nachfolgend ein paar Negativbeispiele:

Gegenstand Sinn Gefahr Grund
Akkus verbinden Mehr Leistung Überhitzung Unzulässiges Handeln
Wattestäbchen Außenohr-Reinigung Trommelfellzerstörung Zu tiefes Einführen
Li-Akkus lagern Energiespeicher Explosionsartiger Brand Fallen, Hitze
Schraubendreher Schrauben drehen Verwendung als Meißel Abplatzung verletzt
Anderer Akku Längere Funktion Brand Verbotener Austausch
Kernbohrgerät Stahlbeton bohren Personenverletzung Fehlbedienung
Li-Akku laden Strom speichern Falsches Ladegerät Platzen des Akkus

Jede Art von Batterie stellt also immer und überall (Lager, im Gerät eingebaut, betriebenes Gerät, Batterie wird gelagert) eine ständige Brandgefahr dar; sie können aufgrund der weiter oben genannten Ursachen schädigende und große Brände verursachen und aufgrund der zügigen Brand- und Rauchausbreitung auch Menschen gefährden. Und die Brandgefahr wird aufgrund immer leistungsfähigerer Batterien auch immer mehr zunehmen. Wir können uns diesem gefährlichen Trend nicht unbedingt entgegenstellen, wir müssen die Gefahren erkennen und konstruktiv begrenzen.

Vorgaben Je 3 Beispiele
Gesetze, Bestimmungen Ø Keine speziellen Vorgaben für Batterien, egal welche

Ø TRGS 510 beachten

Ø Bauordnung (LBO, IndBauRL) beachten

Herstellervorgaben Ø Temperaturbereich beachten

Ø Keine direkte Sonneneinstrahlung

Ø Gestürzte Akkus aus Lager entfernen

Firmeninterne Regelung Ø Lagerhöhe ≤ 3 m

Ø Lagervolumen ≤ 7 m³

Ø Eigene Brandbereiche für Flurförderzeuge zum Laden

Versicherungs-Vorgabe Ø VdS 2000 (Brandschutz im Betrieb)

Ø VdS 2259 (Brandschutz im Lager)

Ø VdS 3603 (Lagerung von Li-Akkus)

Gefährdungsbeurteilung Ø Brandmeldeanlage

Ø Brandlöschanlage

Ø Besonders gute Auswahl und Schulung des Lagerpersonals

Gesunder Menschenverstand Ø Vorsichtige Bewegungen mit Lagergut (vmax. gering)

Ø Mängel, Auffälligkeiten sofort melden, nicht vertuschen

Ø Brandlasten von Zündquellen bewusst räumlich trennen

Über hochleistungsfähige und wiederaufladbare Batterien (also Akkumulatoren) muss man wissen, dass die Anode primär aus Verbindungen von/mit Lithium besteht und die Kathode aus verschiedenen Verbindungen von Mangan (Mn), Cobalt (Co), Lithium (Li), Nickel (Ni), Aluminium (Al) und anderen mehr. Die Trennschicht innerhalb des Energiespeichers entspricht dem zehnten Teil der „Dicke“ eines menschlichen Haars – sprich, diese Trennschicht ist mit ca. 0,006 mm sehr dünn und somit sehr empfindlich: Stürze, Knicken, Hitze oder technische Defekte können hier aufgrund der Folienbeschädigung für explosionsartige Kurzschlüsse sorgen (vgl. Filme im Internet) und zwar sofort, nach Stunden oder Wochen.

Problematisch werden auch Brände in der Umgebung, die sich auf die die Batterien von außen zerstörend auswirken, aber auch Kurzschlüsse und Produktionsfehler führen zu explosionsartigen Bränden. Problematisch ist ferner, dass man diese Mängel nicht (wie etwa dünnwerdende Bremsbeläge) vorab rechtzeitig durch Wartung erkennen kann. Die Speichereinheiten sind verschlossen, verschweißt und eine Prüfung, die über eine optische Sichtprüfung hinausgeht, ist nicht und nie möglich. Hitze (etwa direkte Sonneneinstahlen oder das Betreiben eines Smartphones in der Sauna), aber auch große Kälte führen zu extremen Stressbedingungen, denen die Batterien manchmal nicht gewachsen sind. Harte Stöße (etwa das Umfallen eines E-Bikes, ein Crash mit einem Elektroauto, oder das Herunterfallen des Smartphones) führen nicht selten zum boosterartigen Abbrennen der Zellen, eine explodiert und zündet die angrenzenden an, und so weiter – bis alle ausgebrannt oder in großen Wassermengen ertränkt sind. Solche brennenden E-Autos hebt man heute mit einem Kran in einen Container und füllt bis zu 10.000 l Wasser ein, nach wenigen Tagen geht man davon aus, dass die Gefahr nicht mehr existiert.

Die Batteriesäure/der Elektrolyt kann auslaufen (auch wenn das bei konventionellen Batterien deutlich häufiger passiert) und ist sowohl giftig, als auch hoch umweltschädlich und explosionsfähig. Mechanische Beschädigungen können sich sofort, aber auch erst nach Tagen oder Wochen schädigend auswirken (explosionsartige Brände). Dabei fließen hohe Kurzschluss-Ströme, die deutlich lebens- und brandgefährlicher sind als hohe Spannungen (etwa bei elektrostatischer Aufladung). Wenn das relativ stabile Gehäuse mechanisch oder thermisch beschädigt wird, dringt Luftfeuchtigkeit (also Wasser) ein und allein diese chemische Reaktion kann zu Explosionsbränden führen.

Fazit: Der sensible Umgang mit diesen Geräten und insbesondere den Akkus ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für aktiv gelebten Brandschutz.

Brände von außerhalb

Es gibt viele Gründe, warum es in einem Lager brennen kann und hier geht es jetzt darum, was von außerhalb (gemeint ist: unabhängig von den eingelagerten Produkten) sich zu einem schädigenden Brand auf das Lagergut einwirken kann. Folgende Punkte sind die Hauptbrandgefahr in Lagern (Reihenfolge ohne Wertung):

Brandursache Beispiel Je 3 Gegenmaßnahmen
Brandstiftung von intern Frustrierte Belegschaft Ø Kameraüberwachung

Ø Gutes Personalmanagement

Ø Anwesenheit mehrere Personen

Brandstiftung von extern Unzufriedener Kunde Ø Hohe, stabile Einzäunung

Ø Keine Fenster im Lager

Ø Einbruchmeldeanlage

Staplerbrand Brand beim Ladevorgang Ø Laden in eigenem Brandbereich

Ø Radius 2,5 m brandlastfrei

Ø Brandlöschanlage

Andere brandgefährliche Produkte sind eingelagert: Selbstentzündung, Brand Chemikalien, ölgetränkte Lumpen, ölhaltige Metallstäube Ø Zusammenlagerungsverbot

Ø Bauliche Abtrennung (F 90)

Ø Räumliche Abtrennung (10 m)

Selbstentzündlicher Abfall am oder im Lager Batterien, Chemikalien, Öl-Lumpen im Abfall Ø Lagerung im Freien (> 10 m)

Ø Umgehende Entsorgung

Ø Brandsichere Abfallbehälter

Defekt der Beleuchtungsanlage Starter von Leuchtstoff-Lampe entzündet sich Ø LED-Beleuchtung wählen

Ø Beleuchtung sicher platzieren

Ø Einhausungen um Beleuchtung

Beschädigte Stromleitungen im Lager Gequetschte oder gezogene Leitungen Ø Belegschaft sensibilisieren

Ø Kontrollen durch Elektriker

Ø Mängelmeldung, -beseitigung

Überspannung (direkt) Direkter Blitzeinschlag Ø Gebäudeblitzschutz

Ø Anlage regelmäßig gewartet

Ø Potentialausgleich vorhanden

Überspannung (indirekt) Indirekter Blitzeinschlag, Netzfehler Ø Grobschutz

Ø Feinschutz

Ø Brandschutzschalter

Elektroverteilung Klemm-, Steck- oder Schraubverbindung löst Brand aus Ø Verlegen in eigenen Bereich

Ø Abschranken

Ø Keine Brandlasten direkt davor

Raucherverhalten (interne Person) Kippe unter Palette Ø Rauchverbot aussprechen

Ø Rauchverbot ausschildern

Ø Raucherverhalten kontrollieren

Raucherverhalten (externe Personen: Lieferant) Kippe in Müllbehälter Ø Fremde nicht allein lassen

Ø Zügiges Entladen

Ø Rampe freihalten von Brandlast

Betriebliches Elektrogerät Radio Ø Aufstellort vorgeben

Ø Abends abdrehen/kontrollieren

Ø Batterie-, nicht netzstrombetrieben

Lagerfremdes Elektrogerät (ggf. privat besorgtes Gerät) Heizplatte, Heizlüfter, Kühlschrank, … Ø Punkt in Brandschutzordnung „B“

Ø Absolut verbieten

Ø Standort regeln, prüfen, ausschalten

Lagerheizung direkte Beheizung Ø Freihalten von Brandlasten (≥ 2 m)

Ø Umstellen auf Wärmetausch-Heizung

Ø Tägliche Kontrolle nach Arbeitsende

Gesetzliche Anforderungen

Neben den aufgeführten Punkten gibt es keine gesetzlichen Anforderungen, weil man (Stand: 11/19) die politisch vorgegebene Meinung vertritt, dass Li-Batterien keine andere, höhere oder neuartige Gefahr darstellen. Das ist zum einen natürlich gut für die Anwender, weil sie sich keines Verschuldens strafbar machen – andererseits will natürlich niemand, dass sein Lager abbrennt. Ein weiterer Grund, warum es keine weiteren Vorgaben gibt ist, dass keine Maßnahme, auch kein noch so gutes Paket an gebündelten Maßnahmen die Brandgefahr wirklich effektiv reduzieren kann. Grund ist die große Energiefreisetzung in Verbindung mit leichtentflammbaren Verpackungen und die damit einhergehende, zügige Brandausbreitung. Eine Besprinklerung würde das Problem ggf. in den Griff bekommen, jedoch gibt es zu viele unterschiedliche Li-Batteriearten, um solide in der VdS 2092 oder der CEA 4001 bescheinigen zu können, dass diese Anlage oder jener Sprinklerkopf Brände von Li-Batterien auch wirklich löschen könnte. Ein Problem, dass es übrigens vor 25 Jahren schon mal gab, als die KFZ-Industrie die sog. KLT-Behälter (doppelwandige Kunststoffbehälter) kreierte: Erst, als ca. 6 Mio. Stück deutschlandweit im Einsatz waren und nicht mehr wegdenkbar waren, veranstalte man Brandversuche und stellte fest, dass konventionelle Sprinkleranlagen diese Brände nicht löschen können. Daraufhin gab es eineerseits eine Optimierung der Sprinklerköpfe und -anlagen, andererseits wurden die Vorschriften umgeschrieben – Brände mussten ab da nicht mehr gelöscht werden durch die Anlagen, sondern lediglich begrenzt; das eigentliche Löschen kann dann durch die automatisch gerufene Feuerwehr erfolgen.


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Dass es keine Vorgaben gibt, das stimmt so absolut aber auch wieder nicht, denn es gibt ja das Arbeitsschutzgesetz, das besagt, dass Arbeiten „so harmlos wie möglich“ zu gestalten sind, Gefährdungen sind zu minimieren und die restlichen Gefährdungen ebenso. Die technischen Regeln haben in der TRGS 509 Vorgaben für die Lagerung von gefährlichen Stoffen in ortsunbeweglichen Behältern getroffen und in der deutlich bekannteren TRGS 510 Vorgaben gefunden, wie man gefährliche Stoffe (Gase, Stäube, Flüssigkeiten, giftiges, gesundheitsschädliches, erbgutveränderndes, krebserzeugendes oder -erregendes u. v. m.) in ortsbeweglichen Behältern lagert; doch diese TR geht nicht näher auf Li-Akkus ein, sie sind wie bisher auch Zink-Kohle-Batterien einzustufen – was der Sache (d. h. der Gefahr) nicht gerecht wird – Batterien sind bis jetzt nicht weiter geregelt, werden nicht als gefährlich oder besonders gefährlich eingestuft (was ja nicht unbedingt falsch sein muss).

Dass lithiumgefüllte Batterien und Akkumulatoren deutlich gefährlicher sind als konventionelle erkennt man daran, dass sie ein Vielfaches an Energie bei gleichem Volumen enthalten; dennoch ist das allein kein Grund anzunehmen, dass sie häufiger (allerdings: heftiger) brennen als andere, zumal wenn man sie korrekt behandelt.

Allerdings gibt es keine Vorgaben, wie man mit Batterien und Akkumulatoren – egal ob sie mit Zink-Kohle oder Lithium gefüllt sind – umgeht, also keine besonderen, auf solche Energiespeicher abgestimmte Regeln; auch die VdS 3103 enthält weder Verbindliches, noch Konkretes: Man will hier keine (besondere) Gefahr sehen und die Versicherungen haben sich in der VdS 3103 auch nur zu einer Broschüre entschließen können, die eigentlich nichts Brauchbares, Konkretes enthält.

Absolute Voraussetzung für wenig bis keine Brände und keine Probleme mit Versicherungen nach Bränden ist, die Vorgaben der Hersteller und Inverkehrbringer zu beachten, diese sind meist trivial und einfach umzusetzen. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, kann einem Unternehmen kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Weiter sind natürlich die nachfolgenden und teilweise völlig unterschiedlichen Kapitel zur Schadenverhütung oder zumindest zur Schadenminimierung entscheidend dafür, ob es quantitativ und qualitativ häufig oder selten in einem Unternehmen im Lager Brände gibt.

Unabhängig davon muss ja jedes Unternehmen für die unterschiedlichen Unternehmensarten Gefährdungsbeurteilungen erstellen, diese basieren häufig auf den Herstellerangaben und sie müssen als Ergebnis konkrete Verhaltensmuster ergeben.

Die korrekte Lagerung von Batterien

Nur das Zusammenspiel von vielen und unterschiedlichen Maßnahmen erzeugt ein Schutzkonzept, das individuell richtig ist in Quantität und Qualität. Die Maßnahme A kann beim Logistikunternehmen B sinnvoll sein, bei Firma C ist jedoch die Maßnahme D sinnvoller, usw. Eine Gefährdungsbeurteilung nimmt individuell Rücksicht auf die jeweiligen Situationen (positiv, negativ, vorhandene Sicherheitstechnik, …) vor Ort und diese Situationen sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Bauliche Maßnahmen

Eine feuerbeständige Abtrennung zu anderen Bereichen (Lagerung anderer Gegenstände, Gabelstapler-Ladegeräte/Ladevorgänge, Produktion, Gebäudetechnik, Verwaltung, …) wäre sinnvoll: Ein Garagentorhersteller ist aufgrund des Brands der kleinen Li-Batterien in den Funk-Fernbedienungen komplett abgebrannt; er stellte lediglich metallene Garagentore her, die er anderswo lackieren ließ!

Weiter ist wichtig, dass die Lagergebäude möglichst über nichtbrennbare Gebäudebestandteile (Dämmung der Wände, Dachausführung) verfügen. Ggf. schafft man in großen Lagern (vor dem Hintergrundwissen, dass man diese Brände nicht löschen kann, sondern zusehen muss, wie alles runter brennt, bis nichts mehr da ist) auch innerhalb des Batterielagers weitere feuerbeständige Abtrennungen: Wer ein Lager mit einem Wert von 10 Mio. € in zwei, vier oder acht Brandabschnitte unterteilt, hat im Brandfall – und früher oder später kommt das ! – eben nicht 10 Mio. € Sachschaden, sondern „nur“ 5 Mio., 2,5 Mio. oder 1,25 Mio. € und das ist nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für den Versicherer und seine Einstufung in „versicherbar“ oder „eher nicht versicherbar“ von entscheidender Bedeutung.

Die nach innen führenden Türen zu den Lagerbereichen sind bitte mindestens feuerhemmende, rauchdichte (RD/RS) und selbstschließende Zugangstüren und Türen ins Freie sollten mechanisch Einbruchversuchen standhalten. Der Transport wird mit sog. Ameisen oder Gabelstaplern durchgeführt, die meist nachts geladen werden und das ist brandgefährlich; darum sind die Ladebereiche baulich von den Lagerbereichen (und bitte auch von Produktionsbereichen) abgetrennt. Um Einbrecher und Brandstifter abzuhalten, sollte der Lagerbereich keine Fenster haben oder diese sind durchwurfresistent ausgebildet und das Grundstück soll effektiv eingezäunt sein.

Nachfolgend eine kurze Auflistung konkreter Punkte, die man umsetzen kann, aber eben nicht muss – und wenn, dann nicht in dieser Subsumierung:

  • Feuerbeständige Abtrennungen zu anderen Bereichen (Lagerung anderer Gegenstände, Produktionsbereiche, Gebäudetechnik wie Klimaanlagen und Heizung, Sozialbereiche, EDV, Verwaltung, …)
  • Nichtbrennbare Gebäudebestandteile verwenden (Dämmung der Wände, Dachausführung)
  • auch innerhalb des Batterielagers feuerbeständige Abtrennungen
  • Mindestens feuerhemmende, rauchdichte (RD/RS) und selbstschließende Zugangstüren nach innen einbauen
  • Eigene Gabelstapler-Ladebereiche (Wände in F 90, Türen in T 30)
  • Effektive Grundstückseinzäunung (stabil, hoch, schwer zu überwinden, ggf. mit Übersteigschutz und Alarmüberwachung auf Durchschneiden)
  • Keine Fenster im Lager, oder durchwurfhemmende Verglasungen
  • einbruchhemmende Tür- und Fensterelemente

Weiter wäre es sinnvoll, freie Abstände ohne Brandlasten zwischen mindestens 2,5 m (bis hin zu 5 m innerhalb eines Lagers – abhängig vom Volumen der eingelagerten Gegenstände – zu gewährleisten. Eine Mischlagerung sollte vermieden werden (Konjunktiv, kein Imperativ). Die Lagerhöhe soll ≤ 3 m bleiben und das Lagervolumen ≤ 7 m³. Dass feuerbeständige Abtrennungen zu anderen Bereichen sinnvoll sind (auch zu den Ladestationen der Flurförderzeuge), ist oben aufgeführt und begründet. Doch auch innerhalb des Lagers kann eine weitere Unterteilung Sinn ergeben – dies hat zwar nie Einfluss auf die Schadenhäufigkeit, wohl aber auf die Schadenschwere, wie die nachfolgenden theoretischen Berechnungen belegen:

Lageraufteilung auf x Bereiche Schadenhöhe Lagerwert 90 Mio. €
x = 1 100 % 90 Mio. €
x = 2 50 % 45 Mio. €
x = 3 33 % 30 Mio. €
x = 4 25 % 22,5 Mio. €
x = 5 20 % 18 Mio. €
x = 6 16,7 % 15 Mio. €
x = 8 12,5 % 11,25 Mio. €
x = 10 10 % 9 Mio. €
x = 20 5 % 4,5 Mio. €

Es ist nicht nur für die Logistikunternehmen, sondern auch für deren Abnehmer und deren Versicherer von großem Vorteil, wenn ein Schaden (und damit auch eine Betriebsunterbrechung in Form von Lieferproblemen) minimiert wird – und genau das passiert, wenn man die Werte auf unterschiedliche Gebäude aufteilt.

Anlagentechnische Maßnahmen

Damit man vermeidbare Brände im Griff hat, soll die Beleuchtungsanlage der Lagerhalle möglichst brandsicher sein und Palettenbewegungen dürfen die Beleuchtungsanlagen nicht brandgefährlich beschädigen können. Wird die Halle beheizt, so sollte eine Heizung mit Wärmetauscher in einem eigenen Bereich platziert werden, der nach der Feuerungsverordnung errichtet wird (bis 50 kW bzw. 100 kW ist das baugesetzlich nicht nötig, aber dringend empfehlenswert und ggf. versicherungsrechtlich gefordert!).

Um kriminelle Vorgänge verhindern oder belegen zu können (bitte mit dem Betriebsrat vorab besprechen), kann man über Zutrittskontrollsysteme und die sichtbare Platzierung von aufzeichnenden Kameras nachdenken. Auch die Installation einer Einbruchmeldeanlage (Geländeüberwachung, Außenhautabsicherung, Bewegungsmelder) mit Alarm vor Ort und in einer Sicherheitszentrale sorgt dafür, dass Einbrecher und Brandstifter ggf. vertrieben werden, bevor Schlimmes passiert. Eine Außenbeleuchtung um die Halle schreckt übrigens Einbrecher eher ab, als dass diese dadurch ermuntert werden, hier einzubrechen. Dies vor allem dann, wenn man mehrere geländefähige und ständig aufzeichnende Außenkameras installiert hat.

Ob eine Brandmeldeanlage im Detektionsfall noch rechtzeitig Hilfe rufen kann, wage ich nicht pauschal zu beurteilen; sicherlich ist eine BMA eher positiv zu sehen und eine Brandlöschanlage mit Wasser würde wahrscheinlich das zerstörende Feuer dadurch begrenzen, dass größere Wassermengen kühlend und somit schützend die Verpackungen der noch nicht brennenden Batterien schützt – als brandschutztechnisch optimal sind beide technischen Einrichtungen nicht einzustufen.

Wenn es brennt, ist es wichtig, dass man die Hitze, den Rauch und die explosiven Dämpfe sowie die Pyrolysegase schnellstmöglich aus der Halle bekommt. Große Entrauchungsöffnungen mit noch größeren Nachströmöffnungen sorgen hierfür. „Groß“ bedeutet, dass man mindestens 2 % der Hallenfläche als RWA-Öffnung auslegen sollte und diese sollen im Brandfall automatisch aufgehen. Über eine Vergitterung zur Absturzsicherung und zur Verhinderung eines illegalen Eindringens kann nachgedacht werden. Mehr als 2 % ist sinnvoll, aber gesetzlich nicht gefordert und bei einer Komplettsprinklerung wird sogar noch deutlich weniger RWA-Fläche gefordert.

Zusammenfassend noch mal wesentliche anlagentechnische Maßnahmen zur Absicherung von Lagern mit Li-Batterien:

  • Brandsichere Beleuchtungsanlagen
  • Brandsichere Heizungsanlage (Wärmetauscher)
  • Kameras
  • eine Brandmeldeanlage
  • Außenbeleuchtung um die Halle
  • Handfeuerlöscher, die speziell auch Li-Batterien löschen können
  • eine gut/korrekt ausgelegte Sprinkleranlage
  • Wandhydranten
  • Automatische Entrauchungsanlage (≥ 0,5 – 2 % der Grundfläche), mit ausreichend dimensionierten Zuström-Öffnungen
  • eine Einbruchmeldeanlage

Organisatorische Maßnahmen

Wenn eine bauliche Trennung nicht möglich ist, dann soll man freigehaltene Streifen von mindestens 2,5 m (besser: 5 m) schaffen – die Entscheidung ist abhängig vom Volumen der Lagerung. Eine Mischlagerung mit anderen Stoffen und Gegenständen ist grundsätzlich erlaubt (es sei denn, der andere Stoff erlaubt das nicht), sollte aber vermieden werden. Das Lagervolumen (Blocklagerung) von 7 m³ sollte nicht überschritten werden und die Lagerhöhe sollte ≤ 3 m (geringer wäre besser, um im Brandfall einen Löscherfolg zu erzielen) betragen.

Doch auch organisatorisch ist einiges zu beachten. Angefangen mit dem Kennen und dem Einhalten aller Vorgaben, die das Produktdatenblatt enthält, geht es weiter über den Kontakt zur Feuerwehr, die über die Lagerart und Lagermengen vorab informiert werden soll. Elementar wichtig ist auch, dass die dort arbeitenden Lagerarbeiter und Staplerfahrer keine plumpen Rambos sind, sondern Personen, die über die Gefahren und das richtige Verhalten gut informiert worden sind. Dass einem täglich 8 Stunden arbeitenden Gabelstaplerfahrer mal eine Palette herunterfällt, ist klar. Wenn er dies verheimlicht, kann das existenzbedrohend sein! Weiß er jedoch, dass er keine Probleme bekommt, wenn das mal passiert und lagert er diese Palette in einem dafür vorab schon ausgesuchten Bereich, kann allein dadurch schon ein Millionenschaden vermieden werden.

Brandschutztechnisch besonders kritisch sind immer die Anlieferbereiche und Laderampen; hier sind häufig Paletten, leichtentflammbare Abfälle und dies in Kombination mit fremden LKW-Fahrern und Rauchern führt dann – nicht nur bei Li-Lagerbereichen – zu leicht vermeidbaren Bränden.

Zusammenfassend auch zu den vielen möglichen organisatorischen Punkten noch einmal kurz und direkt das Wesentliche:

  • Produktdatenblatt beachten, umsetzen
  • Feuerwehr über größere Lagermengen informieren
  • Gut ausgesuchtes, unterwiesenes und kontrolliertes Personal
  • Fähige Staplerfahrer
  • Keine Freilagerung brennbarer Gegenstände an der Fassade
  • Kein Abstellen von Fahrzeugen außen an der Lagerhalle
  • Effektive, sichere Müll-Lagerbereiche Gut gesicherte Rampenbereiche
  • Keine Lagerung anderer (gefährdender, gefährdeter) Gegenstände
  • Eigener Lagerplatz für Batterien, die heruntergefallen sind
  • Handfeuerlöscher für Li-Brände (Gel, PyroBubbles®)
  • auch fahrbare Löscher (Wasser, PyroBubbles®) stellen
  • Aufbewahrungsbox für gestürzte Batterien mit geeigneter Füllung (solche werden zunehmend mehr von verschiedenen Unternehmen angeboten)
  • Passende Brandschutzordnung (Teile B und C)
  • Werkschutz

Versicherungsrechtliche Maßnahmen

Alle unternehmerischen Tätigkeiten müssen den Versicherungen bekannt und im Versicherungsvertrag aufgelistet sein. Es gibt völlig unterschiedliche Lagerarten und somit auch unterschiedliche Gefahren durch eingelagerte Produkte – die Prämien der Versicherungen können um den Faktor 10 bei gleichen Werten variieren und demzufolge ist es wirklich von größter Bedeutung, dass der Inhaltsversicherer weiß, was gelagert wird. Verstößt man gegen Vorgaben, kann das zur Nichtigkeit des Vertrags führen – was nichts anderes bedeutet, als dass der Versicherer Schäden nicht begleichen muss. Versicherungen können individuelle Auflagen machen, bis jetzt ist allerdings in Richtung Li-Batterielagerung nichts bekannt. Das Einhalten von Obliegenheiten ist eine der Grund-Voraussetzungen für Ansprüche, die auch ausgezahlt werden. Weiter ist es wichtig, die individuellen und allgemeinen Vorgaben und Klauseln der Versicherungsverträge zu kennen und einzuhalten. Konkret werden die nachfolgenden Vorgaben der Feuerversicherer aufgelistet:

  • Beachtung der VdS 2000 (Brandschutz im Betrieb)
  • Beachtung der VdS 3602 (Wartung der elektrischen Anlagen)
  • Beachtung der VdS 2038/2039 (Brandschutzmaßnahmen)
  • Beachtung der VdS 3103 (Sicherer Umgang mit Li-Batterien)

Wer einen Selbstbehalt je Schaden einführt, macht sich beim Versicherer aus verschiedenen Gründen „beliebt“: Zum einen vermeidet man den großen Verwaltungsaufwand bei Kleinschäden, zum anderen darf der Versicherer unterstellen, dass bestimmte Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, denn bis z. B. 20.000,- € muss der Kunde die Schäden selbst begleichen. Selbstbehalte führen auch bei höheren Risiken zu mehr Akzeptanz bei den Versicherungen bei der Entscheidung, ob ein Kunde einen Versicherungsvertrag vorgelegt bekommt oder nicht. Eine höhere Achtsamkeit der im Lager arbeitenden Personen bzw. Kontrolle der dort arbeitenden Personen darf zudem unterstellt werden. Selbstbehalte reduzieren im Übrigen auch nicht unerheblich die zu zahlende Prämie und kleinere Schäden bleiben dem Versicherer unbekannt – das ist deshalb wichtig, denn nach einer nicht klar definierten Anzahl von Schäden folgt früher oder später eine außerordentliche Vertragskündigung und dies meist unabhängig von den jeweiligen Schadenhöhen.

Freiflächen

Intakte, also lebende Nadelbäume kann man im Sommer schon mit einem Feuerzeug zum Brennen bringen; aus diesem Grund sollen keine Pflanzen oder höchsten Laubbäume im Gefahrenbereich des Lagergebäudes platziert werden. Ebenso hat man natürlich auch weder Abfall, noch Holzpaletten, Fahrzeuge (auch keine E-Bikes!) oder andere brennbare Gegenstände außen an der Lagerhalle platziert. Es gibt keine Vorgaben, wie weit solche gefährdenden Gegenstände von Lagerhallen entfernt sein müssen, aber ein Abstand von 10 m sollte in der Regel als ausreichend gelten.

Altbatterien

Folgender Satz ist aus zwei Gründen falsch: Leere Batterien können noch Brände auslösen. Fehler 1 ist, dass „leere“ Batterien entleert, aber nicht restlich leer sind und somit noch ggf. gefährliche Strommengen enthalten können. Fehler 2 ist die Aussage des Satzes, nämlich dass entleerte Batterien keine Brände auslösen können. Entleerte Batterien liefern nicht mehr genügend Energie, um ein Gerät zu betreiben, aber sie sind nicht leer und damit immer noch brandgefährlich. Vielleicht sind sie sogar gefährlicher, weil sie häufig benutzt wurden und mehrfach thermisch, elektrisch oder mechanisch überbeansprucht worden sind.

Man sammelt alle Arten von Batterien, also 9-Volt-Blockbatterien, Li-Ionen-Batterien, 2A- und 3A-Batterien, Knopfzellen usw. in einem Behälter. Ob der Behälter geschlossen, offen, nichtbrennbar oder brennbar ist, das ist sekundär. Primär wichtig ist, dass die Pole sich nicht gegenseitig berühren und somit die verbleibenden Restspannungen addiert werden. Wenn man nun noch ein paar Büroklammern – warum auch immer – einwirft, die für Kurzschlüsse sorgen, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Rauch auftritt und es zum Brandausbruch kommt. Allerdings können auch Knopfzellen schon für ausreichende Kontakte sorgen.

Die Lösung besteht – wie so oft im Brandschutz – aus unterschiedlichen Maßnahmen, die gemeinsam Sinn machen und Erfolg versprechen: Abkleben beider (beider!) Pole mit einer Klebefolie; regelmäßiges Entsorgen der alten Batterien (bitte auch aus Umweltschutzgründen sammeln und entsorgen!); lagern an einer Stelle im Unternehmen, wo ein Brand einen eher geringen Schaden anrichten kann (z. B. Müllraum) und wo Menschen nicht gefährdet sind, wenn es doch zu einem Brand kommt. Und schließlich – entscheidend wichtig! – allen im Unternehmen Bescheid geben, dass es diese Vorgabe und diese Sammelorte gibt.

Umgang mit ggf. beschädigten Batterien

Wichtig ist, dass alle im Lager arbeitende Personen wissen, dass man hier kein Risiko eingehen darf. Auch müssen diese Personen wissen, dass Fehler und Unfälle passieren können und dürfen und dass es keine persönlichen Nachteile mit sich bringt, wenn man diese meldet (Probleme soll es lediglich dann geben, wenn man sie nicht meldet). Wer täglich 8 Stunden arbeitet – egal in welchem Beruf, dem passieren Fehler. Wenn folgendes passiert, sollte man umgehend überlegen, welche Schritte eingeleitet werden sollen, damit kein weiterer, ggf. deutlich größerer Schaden eintreten kann:

  • Palette ist umgekippt
  • Teil einer Ladung ist heruntergefallen
  • Palette oder Teile davon haben Feuchtigkeit/Nässe abbekommen
  • Sonne scheint stundenlang auf Li-Batterie
  • Li-Batterie stand im Winter bei Minusgraden im Freien über Nacht
  • Gegenstand ist auf Li-Batterie gefallen
  • Verpackung ist augenscheinlich beschädigt

Wer einen Autounfall hat, sieht den beschädigten Kotflügel und ein heruntergefallenes Glas ist zerbrochen – diese zerstörenden Wirkungen, hier also die Brandgefahr, ist bei einem heruntergefallenen Li-Akku erst mal nicht sichtbar, d. h. die Gefahr kann sich erst deutlich später entwickeln. Deshalb ist eine Separierung ggf. gefährlicher Batterien nötig, um das restliche Lager zu schützen. Die Lagerung soll in speziellen Metall-/Kunststoffboxen erfolgen, die für diesen Zweck konzipiert wurden. Diese Boxen können mit für Li-Brände gut geeigneten Lösch-Kügelchen gefüllt sein und sie sollen in einem eigenem Brandbereich stehen. Nach einer bestimmten Zeit sollten diese Li-Batterien zurückgegeben oder entsorgt werden. Doch dadurch entstehen Kosten und einige werden wohl das Risiko eingehen, diese Batterien weiter zu reichen …

Löschen von Li-Batteriebränden

Wer während der Betriebszeit Entstehungsbrände löschen will, der braucht die richtigen Handfeuerlöscher und möglichst auch flächendeckende Wandhydranten oder fahrbare Feuerlöscher mit 30 kg und mehr Inhalt. Die Industrie bietet mittlerweile mehrere und unterschiedliche Handfeuerlöscher an, die speziell auf Li-Batteriebrände spezialisiert sind und bei konventionellen A-Bränden eher weniger effektiv löschen. Doch bei Bränden von Li-Akkus weisen Sie Ihre Belegschaft bitte auf die Prioritätenliste hin: Personenschutz (hier ist der Eigenschutz gemeint) kommt vor Sachwerteschutz; diese Akkus können so explosionsartig hochgehen, dass die löschende Person dadurch verletzt werden kann.

Ein Löschen muss nach der grundsätzlichen Brandschutzforderung der Landesbauordnung möglich sein und zwar unabhängig davon, was brennt. Li-Batterien kann man jedoch leider grundsätzlich nicht/schlecht löschen. Einen möglichen Löscherfolg erzielt man mit D-Pulver, mit trockenen und gesinterten Sand, mit extrem viel Wasser (sogenanntes ertränken, ein brennender Elektro-PKW wird beispielsweise in einen mit ca. 10 – 12 m³ wassergefüllten Container gehoben und erst Tage später – als Totalschaden – wieder zur Entsorgung herausgeholt. Aber auch spezielle Glaskügelchen (hoher Siliziumanteil) können solche Brände löschen – hier ist das Problem, dass man diese Kügelchen oft nicht so allseitig an den Brandherd heran bringt, dass diese sich verschmelzend auf die brennenden Batterien legen können, um so das Feuer zu ersticken.

Übrigens, Schaum (also der bekannte AB-Schaum in Handfeuerlöschern) ist bei Li-Batteriebränden ebenso uneffektiv wie Kohlendioxid (CO2).

Bei allen Bränden ist der Personenschutz das Wichtigste, nicht der Sachwerteschutz. Brennen Li-Batterien, ist die Gefahr der Personenverletzung durch giftige Dämpfe, durch eine mögliche und plötzliche Explosion, durch die hohe Hitze besonders gefährlich. Es kann sein, dass man binnen Sekunden den Fluchtweg nicht mehr sieht aufgrund der starken Verrauchung. Auch kann es passieren, dass Metallteile herausgeschleudert werden und auf der Haut und dann im Körper weiter brennen: Da der Körper zu ca. 70 % aus Wasser besteht, bewirken die extrem heiß brennenden Metallteile nämlich eine atomare Aufspaltung des Wassers (H2O) in Wasserstoff und Sauerstoff und der Sauerstoff wird zur weiteren Verbrennung genutzt, der Wasserstoff verbrennt. Deshalb ggf. die Arbeitsanweisung, nicht oder nur aus größerer Entfernung und geschützt stehend oder kniend Li-Brände angehen – mit dem Fluchtweg im Rücken und nicht hinter dem Brandherd.

Schlussworte

Wir können und müssen mit der Gefahr zukünftig leben, dass Li-Batterien unseren Alltag bestimmen und eigentlich überall vorhanden sind. Sie können sich entzünden und zu Bränden führen. Umsichtiges Verhalten und ein mehrgleisiges Vorgehen minimieren die Brandschadenwahrscheinlichkeit ebenso wie die Brandschadenhöhe. Die Subsumierung von vielen solchen Energiespeichern in einem Lager erhöht die stochastische Wahrscheinlichkeit eines Brands, aber dieser Faktor lässt sich nicht beeinflussen. Wohl aber kann man mit einem ganzen Paket an unterschiedlichen Maßnahmen baulicher, anlagentechnischer, abwehrender, organisatorischer und versicherungsrechtlicher Art einen großen Einfluss darauf nehmen, wie häufig es zu einem vermeidbaren Brand kommt und wie hoch der Sachschaden ist. Vorteilhaft ist bei der Einlagerung, dass es sich um neue Batterien handelt, die passiv geladen und nicht aktiv betrieben werden – somit ist die Brandgefahr geringer als nach deren Benutzung sowie den eine Batterie unter Stress setzenden Lade- und Entladezyklen.

Aktuelle Sonderveröffentlichung: Brandschutz in der Elbphilharmonie

Laden Sie hier kostenlos die aktuelle Ausarbeitung „Brandschutz in der Elbphilharmonie“ von Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss als PDF-Datei herunter.

Jens-Christian Voss ist mit eigenem Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit europaweit als Trainer und Berater für Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig und daneben seit 1997 Referent im Haus der Technik (HDT) für Themen der Arbeitssicherheit, des Brand- und Explosionsschutzes. Seit Dezember 1998 leitet Voss für das HDT unter anderem die „Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten“ und die „Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten“. Daneben moderiert er seit vielen Jahren auch die jährlich stattfindenden „Essener Brandschutztage“ des HDT, die längst zu den Pflichtterminen der Branche zählen – stets begleitet durch diverse Fachausstellungen und Präsentationen aktueller Dienstleistungen und Produkte.

In Gefahrensituationen verhalten Menschen sich oft vollkommen widersprüchlich. Symbolbild zum Fachartikel von Jens-Christian Voss über Stress und Fehlverhalten.

Aktueller Fachartikel: Stress und Fehlverhalten in Gefahrensituationen

 

Stress und Fehlverhalten in Gefahrensituationen

Ein Fachartikel von Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss

1 Einführung

Wie gut können wir uns noch an die Szenen erinnern, als vom Unglück betroffene Menschen planlos umherirrten oder gar in den Freitod getrieben wurden: beim Flugabsturz von Ramstein, beim Attentat auf das World Trade Center in New York und bei dem als „MGM Grand fire“ in die Geschichte eingegangenen Hotelbrand in Las Vegas.

Menschen in einer lebensbedrohlichen Situation (z. B. nach einem Unfall oder während eines Brandes) zeigen oftmals ein Verhalten, das dem normalen gesunden Menschenverstand widerspricht, aber keinesfalls ungewöhnlich ist. Wir sind dann in einer Situation, die für uns unnormal ist – und wo Überlebensinstinkte angesprochen werden. In eine solche Notsituation kommen die meisten von uns zum Glück nicht, Betroffene meist nur einmal. Die Statistiken der Brandversicherer sagen z. B. aus, dass wir mit einer Wahrscheinlichkeit von 40 Prozent ein Großschadensereignis erleben werden.

Daher ist es vor allem für Betroffene als auch für Rettungskräfte unerlässlich, verschiedene Verhaltensmuster und -besonderheiten näher kennenzulernen, um diese richtig einzuschätzen und Konsequenzen daraus ziehen zu können.

Dazu seien nachfolgend einige Beispiele näher dargestellt.

2 Beispiele

(1) Bei Hausbränden flüchten die Menschen wegen Luftknappheit und Hitzeentwicklung zu den Fenstern. Sprungbereit auf der Fensterbank empfinden sie raumseitig die Gluthitze, draußen dagegen die Kühle. Das ist ihre Entscheidungs-Alternative in dieser extremen Notsituation. Die Sprunghöhe und der tödliche Aufschlag werden mental nicht einkalkuliert. So wird auch die nur 50 cm entfernte Hand des Feuerwehrmannes auf der Drehleiter – und damit die ungewöhnliche Rettung – nicht wahrgenommen. Vor den Augen des Retters wird in die Tiefe gesprungen.

(2) Werden Menschen aus ihren brennenden Häusern gerettet, rennen sie meistens nach der Notversorgung durch die Rettungskräfte wieder in ihr Haus hinein, als ob sie die lebensgefährliche Notsituation nicht erkannt hätten.

(3) Wenn Menschen bereits lichterloh in Flammen stehen, z. B. nach einer Explosion oder nachdem sie mit Benzin übergossen wurden, um sie anzuzünden, rennen sie um ihr Leben und der unmittelbaren Gefahr davon. Sie wollen dem Feuer an ihrem Körper davonlaufen und entfachen es dadurch (permanente Sauerstoffzufuhr) noch stärker. Sie wälzen sich nicht am Boden (Feuer ersticken), und sie springen auch nicht ins Wasser – was eigentlich in der Theorie das übliche und richtige Verhalten wäre. Vielmehr flüchten sie – vermeintlichen Schutz suchend – unter einen Baum oder in eine Hütte; und verbrennen dort hilflos. Es sei denn, ihre brennende Kleidung wird in den ersten zwanzig Sekunden gelöscht. In diesem Löschzeitraum gibt es keine schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden. Ab 30 Sekunden Brennzeit lässt sich das nicht mehr ohne weiteres sagen.

Der Brennende hat eine in diesem Moment typische Verhaltensweise gewählt, die in diesem Fall jedoch vollständig falsch ist. Die Praxis zeigt hier weiterhin, dass es Ihnen als potenzielle Rettungskraft fast nicht möglich sein wird, die „davonlaufenden Betroffenen“ einzufangen oder festzuhalten.

(4) Wird eine heftige Explosion gesehen, z. B. Ramstein, bleiben doch viele zuerst einmal stehen, um sich zu vergewissern, ob dies wirklich so ist, wie sie es gerade gesehen haben. „Ich traue meinen Augen nicht“, sagt der Volksmund. Eine typische Lähmung, aber auch gewisse Faszination lässt hier falsch reagieren. Manche bemühen sich sogar, nochmals genauer hinzuschauen, indem sie sich dem Gefahrenherd nähern. Vielen wird diese Neugierde zum gesundheitlichen Verhängnis.

(5) Panikartige Aktionen entstehen in Räumen ohne Fluchtmöglichkeiten. Als Beispiele seien genannt:

  • steckengebliebener Fahrstuhl,
  • ins Stocken geratene Fluchtbewegungen auf Treppen, in Büro- und Werkstätten, die mit Möbel oder Geräten zugestellt sind
  • gefangene Räumlichkeiten ohne Sichtverbindung nach außen.

Selbst in Drehtüren gibt es bereits unvorstellbare Schwierigkeiten, da sich diese bei starkem Andrang nicht mehr vernünftig weiterdrehen lassen.

(6) Nicht selten verhalten sich Fliehende bei lebensbedrohlicher Feuerentwicklung rücksichtslos – so wie sie es in anderen Situationen niemals machen würden. Schwächere werden dann zur Seite gedrängt oder umgerannt. Diese wiederum haben im Ernstfall die Schwierigkeit, wieder „auf die Beine zu kommen“; ihnen wird in der Regel nicht von anderen geholfen. Aber statt Hilfe von anderen, werden die Schwächeren meistens noch „überlaufen“. Solche scheinbar belanglosen Situationen führten z. B. nach einem Konzert in Kiew, in einer Diskothek in Chicago nach einer Schlägerei auf der Tanzfläche und während eines Fußballspiels im Brüsseler Heysel-Stadion jeweils zu einer großen Katastrophe mit einer Vielzahl von Toten. Auf die Frage an die Beteiligten, warum sie nicht geholfen haben, können sie keine Antwort geben und wundern sich selbst über ihr Verhalten.

(7) Zu beobachten sind auch Reaktionen, deren Sinn nicht sofort eingesehen wird. Manche suchen die Gefahrenherde geradezu auf. Sie rennen z. B. einer Feuerwand entgegen, gehen in ein brennendes Kaufhaus (Beispiel: Kaufhausbrand in Brüssel Mai 1967 mit über 300 Toten).

Aber auch Einsatzkräfte in der unmittelbaren Gefahrenbekämpfung können Dinge übersehen oder falsch bewerten:

(1) Feuerwehrkräfte konzentrieren sich bei Rettungsaktionen immer auf die bedrohten Menschen und den Brandherd. Daher kann es vorkommen, dass explosionsgefährliche oder hochentzündliche Substanzen (z. B. Benzinkanister, Gasflaschen), die in dieser Situation eine bedrohliche Lebensgefahr auch für die Rettungskräfte darstellen, übersehen werden.

(2) Schwierigkeiten kann es mit der Raumorientierung dann geben, wenn in verqualmte Räume eingedrungen wird und bei mehreren Richtungsänderungen der Ausgang nicht mehr gefunden wird. So kann bereits eine Vierteldrehung in einer verrauchten Umgebung bereits zu einer absoluten Orientierungslosigkeit führen. Wäre der Raum z. B. nur dunkel und nicht verraucht, würde sich der Betroffene hier im allgemeinen sicherer bewegen. Der Faktor „Verrauchung“ stellt eine ungemeine Erschwernis dar, die von Betroffenen nur schwer handhabbar ist. Auswertungen von Bränden haben gezeigt, dass Betroffene durchschnittlich nur noch 10 m in verrauchten Bereichen laufen werden (Beispiel: Kapruner Kitzsteinhornbahn 2000 mit 155 Toten).

(3) Der Drehleitermaschinist bewältigt in der Regel mit seinem Bedienfeld alle drei Dimensionen der Drehleiter integriert und bei Übungen „blind“. So ist er in nur wenigen Sekunden z. B. in der vierten Etage. Fährt der Drehleitermaschinist mehrere anstrengende Einsätze, dann bewältigt er die vier Ebenen der Drehleiter nur noch hintereinander. Er benötigt sehr viel mehr Zeit – und kann hinterher auch nicht mehr sagen, warum das so war.

(4) Für Rettungskräfte besteht die Hauptaufgabe darin, sofort zu helfen. Diese Hilfs- und Rettungsaktion kann in einer terroristischen Lage lebensgefährlich sein. Durch Mehrfachzündungen sind taktisch-operativ die Rettungsmaßnahmen der
eintreffenden Kräfte in das Zerstörungskalkül eingeplant. So werden auch Flucht- und Rettungswege mit in die terroristische Lage eingebaut, dort z. B. eine zweite Bombe während der Räumungsmaßnahmen inmitten der Menschen gezündet.

(5) Im Einsatz gibt es eine typische Fehlerkette, die zu beachten ist. Sie beginnt mit falschen Griffen an einem Gerät, steigert sich in der Regel auf drei Fehlgriffe pro Minute und eskaliert dann zum „Schrotschussverhalten“. Der Volksmund spricht hier von Hektik. Die Ursache liegt darin, dass die Übersicht in der Notsituation verloren gegangen ist. Dadurch steigt die Griffzahl pro Zeiteinheit, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, noch einen Grifftreffer in dieser verfahrenen Situation anzubringen. Haben Sie selbst nicht auch schon in einfacheren Situationen beobachtet, wie kopflos man in Hektik reagieren kann?

(6) Wenn Kinder im Brandbereich sind, kann es zu Schwierigkeiten in der Aufgabenbewältigung kommen. Feuerwehrmänner, die selbst Kinder haben, sind davon stärker betroffen als kinderlose. Daher reagieren sie oftmals überstürzt. Ähnliches kann passieren, wenn Hilflose betroffen sind (z. B. alte Menschen oder Schwerbehinderte).

(7) Rettungskräfte sind nach einem Einsatz oftmals erschöpft. Das ist zu respektieren. Möglicherweise machen sich auch traumatische Beschwerden bemerkbar. Beispiel: Zugunglück von Eschede im Juni 1998 mit 101 Toten. Heute noch kämpfen Einsatzkräfte mit den traumatischen Erlebnissen von damals.

Krisenverhalten des Führungspersonals:

(1) In kritischen Lagen kommt es oftmals zu Fehlentscheidungen und Entscheidungsverzögerungen. Zu viele Eindrücke bei viel zu kurzen Entscheidungszeiträumen in einer unüblichen Notsituation bedingen dies.

(2) Meldungen werden falsch gelesen, und zwar weil die Sätze zu lang und die benutzten Begriffe neu sind. So wird z. B. Chlorethen als Chlorgas gelesen, weil Chlorgas bekannter ist als Chlorethen. Die Lage wird teilweise verkannt, eingeleitete Maßnahmen sind ggf. nicht richtig.

(3) Führungspersonal geht nicht selten mental „fremd“, d. h. manche Führungskräfte treten aus dem Lagegeschehen im Ernstfall aus. Sie leben nicht mehr in der Lage, sind abwesend oder beschäftigen sich mit anderen, unrelevanten Dingen. So wird in der Fachliteratur der Fall eines führenden Mitarbeiters der Betrieblichen Katastrophenorganisation eines Großunternehmens beschrieben, der während eines Großschadensereignisses anfängt, im Internet seinen Urlaub zu buchen.

(4) Führungspersonal setzt sich je nach Belastungszunahme manchmal von der Lage ab. Es geht auf die Toilette oder ins Betriebsrestaurant und kommt nicht wieder.

(5) Mitarbeiter laufen unter dem Eindruck der Notsituation nicht zur zugewiesenen Sammelstelle, sondern setzen sich ins Auto und fahren „im Schock“ nach Hause. Bei der Aufarbeitung eines Brandfalls in einem deutschen Unternehmen wurde auffällig, dass nicht nur ein Drittel des Personals nicht an die zugewiesene Sammelstelle kam, ein Mitarbeiter fuhr unter dem Einfluss des Geschehens mit seinem Auto fast 200 km auf der Autobahn, bevor „er zu sich kam“. Auf die anschließend klärende Frage nach dem Warum, konnte der Mitarbeiter sich an nichts erinnern …

(6) Bemerkenswert ist, dass selbst bei chemischen Schadenslagen (z. B. Explosionsgefahr) oftmals zu spät geräumt wird. Man will es nicht glauben, dass z. B. eine chemische Wolke oder Emissionen ein Firmengebäude oder einen Stadtteil bedrohen können.

(7) Wenn im Ernstfall nichts mehr läuft, bilden sich im Lagezentrum oftmals „Partyeffekte“ aus, d. h. es entstehen Diskussionsgruppen, in denen nur noch diskutiert wird, während die Lage davonläuft. Entscheidungen werden nicht mehr bzw. nur noch unnötig verzögert getroffen.

(8) In kritischen Lagen gibt es Führungskräfte, die überall und nirgends sind. Dann bahnt sich das erwähnte Schrotschussverhalten an. Es besteht darin, dass z. B. der Einsatzleiter mit dem Argument an den PC geht, alles selber machen zu wollen.

(9) Führungskräfte reden immer mehr, wenn sie merken, dass ihnen die Lage davon läuft. In diesem Belastungsstadium hat zwar das vermehrte Reden keinen Sinn mehr, es wird aber als Schrotschusssprache benutzt, um vielleicht doch noch den einen oder anderen zu erreichen. Die Situation verfährt sich immer mehr, entscheidendes Führungspersonal ist kaum noch erkennbar.

(10) Chemie-Attentate und Brandanschläge werden im Führungsbereich oftmals verharmlost oder gar ignoriert. Diese Beispiele reichen aus, um auf das breite Spektrum möglichen Gefahrenverhaltens hinzuweisen.

Die Frage nach den Ursachen solchen Fehlverhaltens ist zu stellen.

3 Ursachen des Fehlverhaltens in Bedrohungslagen

Sogenannte „Psychozerebrale Prozesse“, die für das Überleben in unterschiedlichen Situationen zuständig sind, ähneln sich sehr. Das gilt vor allem dann, wenn sich der Überlebenskampf mit hohen Belastungen verbindet. Gesprochen wird in diesem Zusammenhang von einem dysfunktionalen Stressprofil. In ihm steckt nicht der angenehme, sondern der unangenehme Stress. Wenn in den folgenden Ausführungen von Stress gesprochen wird, dann ist immer der dysfunktionale gemeint. Er zeichnet sich dadurch aus, dass sich Fehler im Wahrnehmen, Denken und Handeln bemerkbar machen. Die Lage gerät außer Kontrolle – und lässt sich meistens nicht mehr einfangen.

Beginnt die Lage davonzulaufen, ist dies der Augenblick, in dem Einsatz- und Führungspersonal die Übersicht verlieren. Beteiligt daran ist der genannte Stress. Stress hat dabei zwei Ursachen, und zwar entweder Informationsüberlast oder Informationsentzug.Bei der Überlast kommt es zu einer Überforderung der akuten Informationsverarbeitung, beim Informationsentzug dagegen zu einem Informationsvakuum. Bei Überlast haben wir z. B. mehrere Gefahrenherde, die gleichzeitig zu bekämpfen sind. Bei Entzug wissen die Einsatzkräfte z. B. nicht, was brennt und ob Verschüttete nach einer Explosion noch unter den Trümmern liegen. Die Überlast-Entzugs-Relation in der Informationsverarbeitung bekommt noch eine weitere Stressursache, und zwar die Bewertung einer gefährlichen Situation. Wird eine Lage als bedrohlich eingestuft, z. B. „das schaffe ich nicht“, dann löst dies umgehend Stress aus. Wird die Lage dagegen als Herausforderung eingestuft, entsteht kein Stress.

Die gesamten Prozesse sind an die Informationsverarbeitung der Einsatzkräfte gebunden. Diese ist aber limitiert. So werden im Arbeitsspeicher des Gehirns visuell drei bis fünf Objekte pro Sekunde aufgenommen, auditiv und taktil nur drei. Erinnert werden auch nur drei Sachverhalte und ausgeführt werden können gemäß dieser Gehirnlogik auch nur drei Griffe und drei Wörter in der Sekunde.

Die Verknüpfungsmenge liegt ebenfalls bei drei Verknüpfungen in der Sekunde. Wesentlich ist, dass die angekommene und erinnerte Informationsmenge etwa fünf bis sechs Sekunden gegenwärtig gehalten werden kann, um taktische Maßnahmen oder Rettungsaktionen in Gang zu bringen. Dieses Zeitfenster heißt Gegenwartsdauer.
Das Gesamtvolumen in unserem Arbeitspeicher beträgt nur 15 Informationseinheiten. Dieses Gesamtvolumen wird Informationshaushalt
genannt.

Ermüdung, Hunger und Durst, aber auch akute Einsatzüberforderungen tragen dazu bei, dass sich der Informationshaushalt reduziert. Stress entsteht, weil die Lage nicht mehr übersehen wird. Der Informationshaushalt kann bei hohen Stresslagen gegen Null gehen. Panik ist im Verzug. Zuvor ist die Aufmerksamkeit erheblich eingeschränkt. Hier liegen die Gründe, weshalb plötzlich einiges übersehen und überhört wird. Das eingangs erwähnte Gefahrenverhalten lässt sich damit größtenteils erklären, wenn auch nicht akzeptieren.
Die Gegenwartsdauer ist außerdem eine grundlegende Sicherheits- und Überlebensgröße in unserem Gehirn. Bei ihrer vollständigen Funktionsgüte können wir z. B. 15 Wörter des Sprechfunks ohne weiteres behalten, um ihn in die laufende Aktion einzuordnen.

Was geschieht aber, wenn sich die Gegenwartsdauer aufgrund von Hochstresslagen reduziert? Je weiter sie zurückgeht, umso weniger Wörter können noch verstanden werden. So gibt es Gefahrensituationen, in denen bei einer Gegenwartsdauer von einer Sekunde nur noch zwei bis drei Wörter aufgenommen werden können. Dies bedeutet, dass die Sätze im Sprechfunk diesen Zeitbereich nicht überschreiten dürfen. Die Satzlänge im Sprechfunk muss sich immer dem akuten Stresszustand der Einsatzkräfte anpassen. Signal- und Codewörter können den Sprechfunk in einer kritischen Lage daher entlasten. Sie sind aber vorher abzusprechen. Solche Kommunikationseinschränkungen gelten auch für die Anwohner / Bevölkerung. Sie ist für solche Einsätze nicht ausgebildet. Daher sind hier besondere Sprachregelungen, z. B. bei Räumungen und Evakuierungen vorzunehmen.

4 Empfehlungen für die Ausbildung

Wenn die Ursachen eines Fehlverhaltens bekannt sind, ist die Ausbildung darauf auszurichten, diese Ursachen aktiv zu reduzieren oder zu beseitigen. Dazu können folgende Empfehlungen aus der Praxis beitragen:

1. Einsatz- und Führungspersonal ist stressresistent auszubilden, damit in belastenden Lagen keine wesentlichen Einbrüche der Informationsverarbeitung auftreten.

2. Je intensiver taktische Maßnahmen, Einsatzfertigkeiten und das instrumentelle Führungshandwerk gedrillt worden sind, umso stressstabiler ist das Verhalten.

3. Für das Einsatztraining des Personals sollte viel Zeit zur Verfügung gestellt werden. Planübungen (z. B. für Räumungen aufgrund eines Brandes oder einer Bombendrohung) sollten mit den Mitarbeitern und Rettungskräften eines Unternehmens gemeinsam durchgeführt werden. Dafür muss das Unternehmen aber über ein betriebsspezifisches, an die typischen Gefahren angepasstes Notfallkonzept verfügen, das mit den externen Rettungskräften abzugleichen ist.

4. Sprechfunk ist für Notlagen speziell auszubilden und fortwährend zu üben. Hochstresslagen verlangen kurze Sätze in der Sprachkommunikation.

5. Die Ausbildung sollte in ihren Strategien auf Bedrohungsszenarien der Zukunft angepasst und ausgerichtet sein. Während bisher Personenschäden bei solchen Szenarien ausgeschlossen werden konnten (Ziel war das Hervorrufen von hohen Sachschäden), ist es zukünftig wiederholt erklärtes Ziel, genau diesen Personenschäden zu erzeugen.

5 Fragenkatalog

Sind in Ihrem Unternehmen folgende Fragen beantwortet ?

  • Ist den Vorgesetzten die Thematik „Notfallmaßnahmen“ ausreichend geläufig? Sind hieraus Maßnahmen für das Unternehmen abgeleitet ?
  • Ist jedem Mitarbeiter das Verhalten bei Erster Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung bekannt?
  • Existiert in Ihrem Unternehmen ein Evakuierungskonzept und eine Betriebliche Katastrophenorganisation?
  • Sind entsprechende Verantwortungen mit Befugnissen genau benannt und bekannt?
  • Werden Evakuierungsmaßnahmen in regelmäßigen Zeitabständen zusammen mit den Rettungskräften geübt?
  • Ist Einsatz- und Führungspersonal stressresistent ausgebildet?
  • Sind in Ihrem Unternehmen bereits Vorträge zum Thema „Stressverhalten im Notfall“ durchgeführt worden (z. B. durch den Betriebsarzt)?
  • Sind Meldeketten für Krisenfälle beschrieben?
  • Steht Sprechfunk zur Verfügung?
  • Sind entsprechende Meldungen bei Krisen kurz, knapp und eindeutig?
  • Existieren Signal- und Codewörter beim Sprechfunk in einer kritischen Lage?

 

Autor:

Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Jahrgang 1965, ist Elektroingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit seit 27 Jahren. Er hat ein Ingenieurbüro in Friedberg (Bayern) und macht Gutachten, Stellungnahmen und Schulungen weltweit. Seit ist Voss Referent im Haus der Technik (HDT) für Themen der Arbeitssicherheit, des Brand- und Explosionsschutzes. Seit Dezember 1998 leitet er für das HDT unter anderem die „Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten“ und die „Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten“. Daneben moderiert er seit vielen Jahren auch die „Essener Brandschutztage“.

 

Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss im Gespräch mit dem HDT

Jens-Christian Voss im Gespräch mit dem HDT

Die Leidenschaft für Sicherheitsthemen entflammen

 

Jens-Christian Voss ist seit 1997 Referent im Haus der Technik (HDT) für Themen der Arbeitssicherheit, des Brand- und Explosionsschutzes. Seit Dezember 1998 leitet er für das HDT unter anderem die „Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten“ und die „Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten“.

Daneben moderiert Voss seit vielen Jahren auch die „Essener Brandschutztage“, die 2019 zum 20. Mal stattfinden und zu den Pflichtterminen der Branche zählen – stets begleitet durch diverse Fachausstellungen und Präsentationen aktueller Dienstleistungen und Produkte.

Zeit für eine kleine Zwischenbilanz.

 

HDT: Herr Voss, Sie sind nun knapp 22 Jahre lang im beziehungsweise für das Haus der Technik aktiv. Wie kam es eigentlich dazu?

Voss: Bereits Mitte der 1990er-Jahre hielt ich regelmäßig die Halbjahresprogramme des HDT in der Hand und fragte mich, ob ich bei diesem renommierten Schulungsträger nicht auch mal „anklopfen“ sollte. Ich rief damals im Dezember 1996 die Fachgebietsleiterin Arbeitsschutz, Frau Jasper, wegen eines Vorstellungstermins an. Im Januar 1997 hatte ich mein persönliches Gespräch und bereits im Juni 1997 dann mein erstes Seminar.

HDT: Was unterscheidet das Haus der Technik von anderen Schulungsträgern?

Voss: Das sind sehr viele Sachen. Ich schätze die Professionalität der Kollegen. Auch mag ich es, dass die Referenten ebenso wie die Teilnehmer sehr persönlich angesprochen werden. Im Kollegium – bis hin zum Geschäftsführer, Herrn Professor Klaffke – wird viel Wert auf gemeinsame Konzeption gelegt. Hier zählt auch meine Meinung. Das macht mich stolz und motiviert, immer wieder neue Ideen und Anregungen einzubringen.

Ich finde es außerdem sehr gut, dass wir im Anschluss an jede Veranstaltung die Bewertungen der Teilnehmer gewissenhaft durchsprechen, um zu schauen, ob wir richtig liegen – oder ob etwas nachzubessern oder zu ergänzen ist. Diese Ernsthaftigkeit und Offenheit für Kritik imponiert mir.

HDT: Sie sind ja mittlerweile jede zweite Woche für das Haus der Technik unterwegs. Wollen Sie nicht mal nach Essen ziehen, so viel wie Sie hier sind?

Voss: (lacht) Garantiert nicht. Ich bin gut in Bayern mit Familie, einer Vielzahl von Tieren und meinem Tierschutz integriert.
Die Fahrerei ist nicht das Problem – dafür bringt mir die Arbeit hier viel zu viel Spaß und Befriedigung. Außerdem ist der Hauptbahnhof in Essen genau gegenüber. Auch die Niederlassungen in Berlin und München sind bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

HDT: Werden Sie noch lange für das Haus der Technik schaffen?

Voss: Die Arbeit mit den Kollegen hier bringt nach wie vor wahnsinnig viel Spaß, es gibt also keinen Grund aufzuhören. Und solange ich den Teilnehmern hochwertige Unterrichte geben kann und es mir immer noch gelingt, bei ihnen Leidenschaft für meine vorgetragenen Sicherheitsthemen zu entflammen, gerne.

HDT: Haben Sie ein besonderes Highlight aus Ihrer Arbeit mit dem HDT für uns?

Voss: Das kann man so einfach nicht sagen. Alleine die unterschiedlichen Veranstaltungsorte lesen sich wie der Katalog eines Reiseveranstalters: von Garmisch-Partenkirchen über Kloster Andechs, Bingen, Koblenz, Hamburg bis zum Timmendorfer Strand. Das Drumherum stimmt.

Ich schätze die Co-Referenten, die sich mit ihrer Erfahrung in die Qualität der Veranstaltungen mit einbringen – da lernen Sie ganz schöne Freaks kennen.

Die Teilnehmer, die aus allen Branchen kommen, und die Diskussionen in den Veranstaltungen durch die Schilderung ihrer Praxisprobleme oder auch Lösungsansätze bereichern – das ist auch für mich eine Erweiterung meines Horizontes, die mich weiterbringt.

HDT: Was zaubert auch heute noch nach 22 Jahren immer wieder ein Lächeln auf ihre Lippen, wenn Sie mit dem Haus der Technik arbeiten?

Voss: Ich kann sagen, dass ich im HDT über die Jahre Freunde gefunden habe. Ich komme hier ins Haus und werde sofort von den Mitarbeitern höflich begrüßt und mit dem Namen angesprochen – vom Geschäftsführer über die Haustechnik bis zu den netten Damen und Herren, die mit Getränken und Leckereien für das Wohl der Gäste sorgen. So läuft das bei anderen Schulungsträgern nicht – und ich kenne nach 35 Jahren Berufsleben praktisch alle. Ich sehe hier auch kein „Ellenbogen-Boxen“ unter den Kollegen, die Fluktuation des Personals ist gering. Ich habe nicht ständig neue Ansprechpartner.
Es sind so viele feine Nuancen hier. In der Zeit meiner Anwesenheit hier fühle ich mich einfach wohl und gerne gesehen.

HDT: Irgendeine abschließende Aussage von Ihnen?

Voss: Mir gefällt es, dass dieses Haus mit seiner 90-jährigen Tradition nicht eingerostet oder verstaubt ist, dass immer wieder am Image, an den Ideen und Themen sowie am Haus selbst gearbeitet wird. Ich bin sehr gerne hier und nutze einfach mal die Gelegenheit, Danke zu sagen für die tolle Zusammenarbeit in all den Jahren.

HDT: Vielen Dank für das Interview und Ihre offene Meinung, Herr Voss.

 

Zur Person:
Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Jahrgang 1965, ist Elektroingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit seit 27 Jahren.
Er hat ein Ingenieurbüro in Friedberg (Bayern) und macht Gutachten, Stellungnahmen und Schulungen weltweit.

Den großen Knall verhindern: Essener Explosionsschutztage

Mittlerweile zum 14. Mal bietet das Haus der Technik vom 7. – 8. Oktober 2020 mit den Essener Explosionsschutztagen zu den aktuell wichtigen Themen des Explosionsschutzes umfassende Informationen und Anregungen – nicht nur für Fachleute. Untermalt wird die Tagung wieder von einer umfassenden begleitenden Fachausstellung, auf der Hersteller und Dienstleister ihre neuesten Produkte präsentieren. Die praxisnahen Vorträge, jeweils mit anschließender Diskussion, geben nachvollziehbare Hilfen zur Umsetzung auch in Ihrem Betrieb, damit der „große Knall“ ausbleibt.

Video zu den 10. Essener Explosionsschutztagen

Aktuelle Informationen zu den 14. Essener Explosionsschutztagen

Zeitgemäße Antworten auf brennende Fragen: Essener Brandschutztage

Statistisch gesehen bricht etwa alle fünf Minuten in einem deutschen Unternehmen ein Feuer aus. Nicht selten hat das verheerende wirtschaftliche Folgen, die bis zur Insolvenz führen können – trotz Feuer- und Gebäudeversicherung. Vorbeugender Brandschutz kann somit gar nicht ernst genug genommen werden.

Wertvolle Aufklärungsarbeit leistet hier seit Jahren das Haus der Technik (HDT) – zum Beispiel mit seinen Essener Brandschutztagen, die 2020 bereits zum 21. Mal vom 25. bis 26. November stattfinden. Längst sind sie einer der wichtigen Branchentreffpunkte. Das Hauptaugenmerk liegt traditionell auf der besonderen Praxisnähe und der Umsetzbarkeit in den Betrieben – für ein deutliches Mehr an Sicherheit. Gleichermaßen typisch für die Essener Brandschutztage ist die begleitende Fachausstellung.

Video zu den 18. Essener Brandschutztagen

Aktuelle Informationen zu den 21. Essener Brandschutztagen

12. Essener Brandschutztage – Der offizielle Film

Wie immer auf zwei Tage konzipiert, fanden auch die 12. Essener Brandschutztage am 23.-24. November 2011 erneut große Resonanz.

In Kooperation mit namhaften Partnern und renommierten Referenten lieferte das traditionell wichtige Branchenevent insgesamt rund 100 teilnehmenden Fachleuten und Interessenten umfassende Informationen und Anregungen zu den derzeit wichtigen Themen des Brand- und Explosionsschutzes.

Neben den Vorträgen und anschließenden Roundtable-Gesprächen mit Diskussionen, vertiefenden Analysen und Bearbeitungen von konkreten Beispielen, konnte auch die umfassenden begleitende Fachausstellung überzeugen, auf der Hersteller und Dienstleister ihre neuesten Produkte präsentierten.

Als Fazit haben die Essener Brandschutztage einmal mehr ihre Rolle als anspruchsvolles Forum für die Vermittlung wertvoller praxisnaher und nachvollziehbarer Hilfe zur Umsetzung in Betrieben unter Beweis gestellt. Das ist insbesondere auch angesichts der Tatsache begrüßenswert, dass die Bedeutung des Brandschutzes oft genug noch immer unterschätzt wird, wofür Unternehmen mitunter einen hohen Preis bezahlen.

 

→ Video zu den 12. Essener Brandschutztagen auf Youtube ansehen …

 

Ankündigung:
17. Essener Brandschutztage im November 2016

Mittlerweile zum siebzehnten Mal finden die Essener Brandschutztage am 23.-24. November 2016 im Haus der Technik in Kooperation mit namhaften Partnern und renommierten Referenten (Praxisbeiträge von Brandversicherern, Feuerwehren, Universitäten und Herstellern) durchgeführt.

Weitere Informationen zu den 17. Essener Brandschutztagen finden Sie hier.

Lehrgang “Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten”

Das HDT schult nach aktueller vfdb-Richtlinie 12-09/01 : 2014-08 (03) und DGUV Information 205-003. 10 Unterrichtseinheiten am Tag dürfen nicht überschritten werden! Demnach muss der Lehrgang bei 64 Unterrichtseinheiten also mindestens 7 Tage dauern, verteilt auf zwei Wochen. Wer dies nicht erfüllt, schult nicht nach aktueller vfdb-Richtlinie!

Wir bieten den Kurs daher von Montag bis Freitag und am darauffolgenden Montag und Dienstag an. Der Samstag und Sonntag sind jeweils unterrichtsfrei. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat “Brandschutzbeauftragter”. Unsere Lehrgänge zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten werden von Industrie, Feuerwehr, Versicherungen und Behörden anerkannt. Sie dürfen sich also nach Besuch unseres Lehrgangs Brandschutzbeauftragter nennen!

Das vom VBBD veröffentlichte Merkblatt zu den Mindestanforderungen der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung finden Sie hier.

Zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sind wir Mitglied im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (vbbd) und in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb).

Aktuelle Termine zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten anzeigen

Von allen(!) anerkannt…

Der Begriff “Brandschutzbeauftragter” ist nicht gesetzlich geschützt, daher auch nicht die entsprechende Ausbildung.

Unsere Lehrgänge zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten werden von allen anerkannt – Industrie, Feuerwehr, Versicherungen, Behörden…

Sie dürfen sich also nach Besuch unseres Lehrgangs Brandschutzbeauftragter nennen!


 

Das sagen unsere Teilnehmer

„Der Lehrgang war kompakt, herausfordernd und kurzweilig. Die Interaktion mit den Dozenten stimmte, die äußeren Rahmenbedingungen waren einwandfrei. Am Ende war das Fundament für die Arbeit eines Brandschutzbeauftragten gelegt. Ich kann den Lehrgang jederzeit weiterempfehlen.“

Konrad Heuer, GWDG, Göttingen
„Ein in vielerlei Hinsicht positives Feedback kann ich vom Seminar Brandschutzbeauftragter nur geben. Der Unterricht war immer sehr interessant und kurzweilig gestaltet. Vor allem der Bezug zwischen Theorie und Praxis anhand der vielen Beispiele sorgte dafür, dass der Seminarinhalt klar und verständlich vermittelt wurde. Als sehr angenehm empfand ich es, dass die Seminareinheiten von verschiedenen Referenten gehalten wurden, die zudem immer sehr gut auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen sind. Neben der Theorie kam aber auch die Praxis nicht zu kurz; die aktive Teilnahme an einer Löschübung und die Besichtigung einer Feuerwehr – mit dem Blick hinter die Kulissen – waren sehr spannend. Auch die Organisation – vom Seminarraum bis zur Verpflegung – war gut. Erwähnenswert ist auch die gute Vorbereitung auf die abschließende Prüfung.“

Andrea Resch, Schmidt Gruppe
„Mir hat der Kursus zum Brandschutzbeauftragten sehr gut gefallen! Es wurden alle Themen zu einem guten Verständnis rüber gebracht. Das gesamte Umfeld, inkl. des praktischen Teils waren sehr gut organisiert und optimal in der Durchführung. Ich hoffe nochmal in das Haus der Technik zurückzukehren, um weitere Kurse zu besuchen.“

Frank Wunderlich, Vopak Dupeg Terminal Hamburg GmbH
„Den Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten habe ich mit Freude absolviert und hatte während der 6-tägigen Schulungsdauer kein einziges Mal das Gefühl, etwas Unnötiges zu hören. Die Inhalte waren sehr praxisbezogen und wurden durch den dann folgenden praktischen Teil super ergänzt. Es wird zu Recht der Eindruck hinterlassen, dass das Thema Brandschutz sehr wichtig ist und leider in der Praxis oft viel zu kurz kommt.“

Robin Woiwode, ESSMANN GmbH
„Ich war im September 2012 zum Lehrgang “Brandschutzbeauftragter” beim Haus der Technik. Die Kompetenz und Erfahrung der Dozenten sowie die Mischung aus theoretischem und praktischen Anteil machten diesen Lehrgang sehr interessant und kurzweilig.“

Stefan Finke, Kronoply GmbH
„Im Herbst 2003 sollte ich für meinen Arbeitgeber die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolvieren. Es gab damals wohl einige Anbieter, aber die boten nur mehrwöchige Kurse an. Das Haus der Technik hatte als Vorreiter im Nahbereich Essen jedoch einen einwöchigen Kompaktkurs im Bildungsprogramm, der von meinem Arbeitgeber gebucht wurde. Der Kurs, ausgerichtet durch das Ing. Büro Voss, war sehr umfangreich in Theorie und Praxis, abgestimmt auf das wesentliche Know-how, was man als zukünftiger Brandschutzbeauftragter wissen sollte. Der Unterricht fand aufgeteilt auf mehrere Dozenten des Ing. Büro Voss von Montag bis Freitag von 08:00 -18:00 h statt. Das Highlight waren jeweils die Unterrichtseinheiten mit Herrn Voss, der uns als Schnellsprecher das geballte Grundwissen in gefühlten 20 Sätzen pro Minute um die Ohren haute. Die Prüfung absolvierten alle Teilnehmer mit Erfolg, mit einigen Kursteilnehmern bin ich bis heute in Kontakt. Als jährliche Fortbildungsmaßnahme ist eine Anmeldung zu den Essener Brandschutztagen, die auch durch das Ing. Büro Voss ausgerichtet werden, eine liebgewonnene Gewohnheit geworden. In familiärer Atmosphäre werden News rund um das Thema Brandschutz vermittelt.“

Volker Busch, Ruhrverband
„Alles prima.“

Gerold Müller, Gundermann Gebäudetechnik


Hintergrundinformationen

Brandschutz ist erst dann effektiv, wenn die baulichen und technischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und alle organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen realisiert wurden. Wenn nicht bereits durch die Behörde oder den Brandversicherer gefordert, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine wichtige betriebliche Maßnahme. Von vielen deutschen Betrieben und Einrichtungen sind die Vorteile, welche die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten bietet, klar erkannt worden.

Die Berufsgenossenschaft und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) hatten ursprünglich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Industrie-, Handwerks- und Transportbetriebe bei geringem Brandrisiko ab 250 Mitarbeitern, bei mittlerem Brandrisiko ab 175 Mitarbeitern und bei großem Brandrisiko ab 100 Mitarbeitern vorgeschlagen. Bürobetrieben und Verwaltungen wird ab 400 durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen. Bei Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten und Geschäftshäusern gilt die Empfehlung ab 250 und bei Krankenhäusern und Heimen ab 100 durchschnittlich anwesenden Personen. Teilweise verlangen die Behörden aber auch schon von Firmen mit 50 Mitarbeitern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten!

Auch Brandversicherer fordern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Einzelfall!

In der neusten Version der vfbd-Richtlinie verschwinden die o.g. Mitarbeiter-Zahlen wieder. Hier heißt es: “Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein.”

Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern.

Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.

Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt.

In unseren Lehrgängen wird selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Hier arbeiten wir auch eng mit den Feuerwehren Essen und Bochum zusammen, um den Qualitätsstand hoch zu halten! Eine Löschübung sorgt dabei für Praxisnähe.

Das Haus der Technik hat bisher weit über Tausend Brandschutzbeauftragte erfolgreich geschult!

Brandschutz-Update mit Begehung der VELTINS-Arena auf Schalke

Die ständigen Neuerungen im Brand- und Explosionsschutz machen es erforderlich, dass sich auch Brandschutzbeauftragte in regelmäßigen Zeitabständen weiterbilden und informieren.

Das Wissen und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragen werden bei der Tagesveranstaltung auf den neuesten Stand gebracht; über aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden Brandschutz wird berichtet, die jüngsten Schadensereignisse werden analysiert und Maßnahmen abgeleitet. Mit der Thematik Brandschutzmanagement werden Sie mit der systematischen Vorgehensweise im vorbeugenden Brandschutz vertraut gemacht. Damit zusammenhängend wird die erforderliche Dokumentation im Brandschutz noch einmal durchgegangen. Die wesentlichen Aspekte eines Evakuierungskonzeptes werden Ihnen erläutert, und Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Adressen zum Brandschutz im Internet.

Die Veranstaltung ist eine Fortbildung für Brandschutzbeauftragte, richtet sich aber auch an alle Brandschutz-Verantwortliche aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure und sonstige Interessenten.

Der nächste Termin unseres Brandschutz-Updates mit Begehung der VELTINS-Arena auf Schalke:

03.04.2017 in Essen

13.11.2017 in Essen

Weitere Orte und Termine unserer Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten:

25. – 26.04.2017 in Bingen

30. – 31.05.2017 im Kloster Andechs

27. – 28.06.2017 in Koblenz

17. – 18.07.2017 in Konstanz

31.08. – 01.09.2017 in Timmendorfer Strand

am 25. – 26.09.2017 in Halle (Westfalen)

18. Essener Brandschutztage mit fachbegleitender Ausstellung:

14. – 15.11.2017 in Essen

Betrieblicher Brandschutz bei DuPont am Standort Wuppertal

DuPont Performance Coatings zählt zu den weltweit größten Lackherstellern. Diese strategische Geschäftseinheit von DuPont ist Marktführer bei Autoreparaturlacken und einer der größten Hersteller von Autoserien-, Pulver- und Industrielacken sowie digitalen Tinten.DuPont Performance Coatings beschäftigt weltweit ca. 12.000 Mitarbeiter und ist in 35 Ländern tätig.

Als Interviewpartner stand uns der Leiter Brandschutz / Werkfeuerwehr des Werks 2 in Wuppertal, Herr Dipl.-Ing. Andreas Kalker, Rede und Antwort zur Thematik „Betrieblicher Brandschutz“ bei DuPont Performance Coatings GmbH in Wuppertal.

Die Fragen für Brandschutzbeauftragter.de stellte Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, renommierter Brandschutzexperte und Leiter der Essener Brandschutztage.
Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss: Ich freue mich, dass Sie die Zeit finden, mit uns über den betrieblichen Brandschutz in Ihrem Wuppertaler Werk zu sprechen. DuPont ist ja für jeden Fachmann in der Sicherheit ein Vorzeige-Unternehmen, bekannt ist aber nach außen doch das Allerwenigste.

Dip.-Ing. Andreas Kalker (lacht): Sie haben beim Rundgang durch unser Werk selbst einen Eindruck bekommen können, dass Sicherheitsmaßnahmen bei uns groß geschrieben und vor allem auch gelebt werden. Die niedrigen Zahlen bei Unfällen und Zwischenfällen sprechen für sich – und für unsere Maßnahmen.

Voss: Erzählen Sie uns gerne von den Bemühungen im betrieblichen Brandschutz.


Specials

Zusatzmaterial zum Interview: Check- und Prüflisten im Brand- und Explosionsschutz

Laden Sie unsere umfangreichen Check- und Prüflisten im Brand- und Explosionsschutz kostenlos als PDF-Datei.


Kalker: Der betriebliche Brandschutz stellt ja das Bindeglied zwischen vorbeugenden Brandschutz und dem abwehrenden Brandschutz dar. Er umfasst sowohl präventive Maßnahmen zur Brandverhütung als auch erste abwehrende Maßnahmen nach einer Brandentstehung, die durch unsere Betriebsangehörigen durchgeführt werden. Zu den präventiven Maßnahmen in unserem Werk gehören auch die Kontrolle des baulichen Brandschutzes (z.B. Wand- und Deckendurchbrüche), die Funktion der Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen, monatliche Kontrollen der Feuerlöscher hinsichtlich ihrer Standorte und offensichtlichen Mängel, das Freihalten von Rettungswegen und natürlich die allgemeine Ordnung und Sauberkeit.

Voss: Wie werden diese Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt und kontrolliert?

Kalker: Die genannten Maßnahmen erfolgen im Rahmen von Begehungen, den sogenannten „1st Party Audits“, die durch die Mitarbeiter in Verbindung mit den Vorgesetzten – sprich Schichtführern, Meistern und Produktionsleitern – in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die festgestellten Mängel werden dann in einer zentralen Datenbank erfasst und kontrolliert. Die Kontrolle des anlagetechnischen Brandschutzes – Brandmeldeanlagen und Löschanlagen – erfolgt durch die Werkfeuerwehr, die Festlegung von Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von gefährlichen Arbeiten (z.B. Heißarbeiten, Einstieg in Behälter und enge Räume) durch den Betreiber, Planer, Betriebsingenieur und die Werkfeuerwehr. Zu den abwehrenden Maßnahmen gehören auch die Bekämpfung von Entstehungsbränden, der Schutz der Mitarbeiter durch frühzeitige Gebäuderäumung bei Auslösung des Gebäuderäumungssignals, die Vollzähligkeitsmeldung der Mitarbeiter am Sammelplatz an die Sicherheitszentrale, die Betätigung des Gebäude-Not-Aus und die Einweisung der Werkfeuerwehr.

Voss: Wie gewährleisten Sie dieses umfassende Aufgabenpaket in der Praxis? Werden bei Ihnen regelmäßig Übungen durchgeführt?

Kalker: Um den betrieblichen Brandschutz durch die Mitarbeiter zu gewährleisten werden natürlich regelmäßig Schulungen mit praktischen Übungen durchgeführt. Für unseren betrieblichen Brandschutz ist es unerlässlich, alle Mitarbeiter des Unternehmens zu unterweisen. Schulungen helfen hierbei sowohl die notwendige Qualifikation für die ersten abwehrenden Maßnahmen zu erlangen, als auch eine Sensibilisierung der Mitarbeiter im Hinblick auf Brandprävention.

Die Ausbildung in der Handhabung von Feuerlöschern und Verhalten bei Feuer- und Gebäudealarm muss von jedem Werksangehörigen regelmäßig besucht werden. Hierbei erfolgt eine Einteilung nach der Gefährdung am Arbeitsplatz. Hierbei erfolgt die Schulung für Mitarbeiter der Produktion und Lagerbereiche jährlich, in Laborbereichen alle 3 Jahre und im Verwaltungsbereich alle 5 Jahre. Die Schulungsdauer beträgt 2 Stunden und enthält einen theoretischen sowie praktischen Teil auf dem internen Brandplatz. Die Schulung hat eine maximale Gruppengröße von 20 Mitarbeitern und wird von April bis November jeden Mittwoch – 2 Schulungen pro Tag – angeboten.

Durch die regelmäßigen Schulungen ist eine frühzeitige Brandbekämpfung von Entstehungsbränden in den Anlagen und Gebäuden durch geschulte Mitarbeiter gewährleistet.

Voss: Auf den 10. Essener Brandschutztagen im November werden Sie im Haus der Technik auch von speziellen Schulungsmaßnahmen für Brandschutzposten und Sicherungsposten bei Einsteigearbeiten berichten.

Kalker: Ja, wir führen Ausbildungen der Mitarbeiter zum Brandschutzposten und Sicherungsposten bei Einsteigearbeiten durch.Der Brandschutzposten beaufsichtigt Arbeiten nach unserer SHE-Richtlinie SHE-R-001 „Arbeiten mit Zündgefahren“ und überprüft die Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen.

Um als Brandschutzposten eingesetzt zu werden, muss ein 1-Tages-Seminar mit festgelegten Grundlagen bei der Werkfeuerwehr besucht werden. Den Teilnehmern werden dabei neben den SHE-Richtlinien, der Brand- und Löschlehre und den Löschmitteln und Löschverfahren auch die Gefahren bei Schweiß-, Löt-, Brenn-, Trenn- und Schleifarbeiten, die Absicherung bei Arbeiten mit Zündgefahren, Aufbau und Wirkungsweise des Feuerlöschers, das Gasmessverfahren und die Alarmierung und die Alarmmittel praxisnah erläutert. Eine praktische Löschübung am Brandplatz gehört ebenso dazu.

Der Sicherungsposten in unserem Werk beaufsichtigt Arbeiten nach SHE-Richtlinie SHE-R-002 „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ und überprüft die Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen. Um als Sicherungsposten eingesetzt zu werden, muss ebenfalls ein 1-Tages-Seminar mit festgelegten Inhalten bei der Werkfeuerwehr besucht werden:SHE-Richtlinien, rechtliche Grundlagen, Atmung und Atemgifte, Gewöhnungs- und Arbeitsübung mit Geräten, Einsatzhinweise bei Arbeiten unter Atemschutz, die Beaufsichtigung von Arbeiten unter Atemschutz und umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Für das Seminar ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung – die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3 – erforderlich. Das Seminar ist nach BGR 190 vorgeschrieben. Um die Qualifikation zu erhalten, ist für den Brandschutzposten der Besuch eines Auffrischungsseminars alle 3 Jahre und für den Sicherungsposten der Besuch eines Auffrischungsseminars jährlich erforderlich. Alle Brandschutz- und Sicherungsposten erhalten einen Ausweis mit Art der Ausbildung und Ausbildungs- bzw. Gültigkeitsdatum, damit die Eignung für den Einsatz an der Arbeitsstelle nachweisbar ist.

Voss: Das war sehr umfassend und interessant. Wie gehen Sie mit genehmigungspflichtigen Arbeiten konkret um? Sicherlich wird es auch bei Ihnen Arbeitsgenehmigungen geben.

Kalker: Am Standort Wuppertal regeln die SHE-Richtlinien SHE-R-001 bis SHE-R-007 das Verfahren für genehmigungspflichtige Arbeiten. Die dazugehörige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die daraus resultierende Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem allgemeinen Maßnahmenkatalog sowie das Berücksichtigen von evtl. notwendigen speziellen Arbeitserlaubnissen und die Bestätigung der Überprüfung durch die Unterschriftsberechtigten in der Freigabe machen in ihrer Gesamtheit das Verfahren für genehmigungspflichtige Arbeiten aus.

Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass mögliche Gefahren im Vorfeld erkannt und durch geeignete Maßnahmen, sowohl organisatorischer wie auch technischer Art, ausgeschlossen werden. Dies soll dazu führen, dass Risiken bei jeder Art von Arbeiten insbesondere bei Abschalt-, Wartungs-, Reparatur-, Projekt- und Inbetriebnahmearbeiten an und in Anlagen eliminiert werden. Dieser Prozess wird unterstützt durch das Ausstellen einer Arbeitsgenehmigung nach dieser Richtlinie.

Für Arbeiten, die mit besonderen Gefahren wie Arbeiten mit Zündgefahren,Arbeiten in Behältern und in engen Räumen, Schachtarbeiten, Kern- und Tiefbohrungen, spezielle Gefahren (z.B. Arbeiten mit ionisierenden Strahlen) und dem Öffnen von Anlagen oder Systemen verbunden sind, ist grundsätzlich eine schriftliche Arbeitserlaubnis bei uns erforderlich. Hierin müssen anhand einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren aufgezeigt und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung sicherer Arbeitsabläufe festgelegt werden.

Voss: Wie erfolgt die Dokumentation dieser Arbeiten bei Ihnen?

Kalker: Die Dokumentation erfolgt auf dem Formular „Arbeitsgenehmigung für nicht routinemäßige Arbeiten“. Das ist ein weißer Schein. Für Arbeiten mit besonderen Gefahren muss zusätzlich das Formular „Arbeitsgenehmigung“ (grüner Schein) ausgefüllt werden. Der „grüne Schein“ darf nur in Verbindung mit dem „weißen Schein“ verwendet werden. Eine alleinige Verwendung des „grünen Scheins“ ist nicht zulässig.

Voss: Herr Kalker, ich möchte mich auch im Namen der Leser bei Ihnen herzlich für die interessanten Ausführungen bedanken.


DuPont Performance Coatings

Allgemeines zum Standort Wuppertal

In den beiden Wuppertaler Werken produzieren gut 2.500 Mitarbeiter jährlich ca. 120.000 Tonnen Hightech-Lack und Kunstharzprodukte.

Im Werk 1 sind Laboratorien, Forschungseinrichtungen und die Verwaltung auf einer Fläche von ca. 5 ha ansässig.

Im Werk 2 ist die Produktion auf einer Fläche von ca. 27 ha mit den 3 Geschäftsfeldern:

  • DuPont Automotive Systems (Autoserienlack),
  • DPC Refinish (Autoreparaturlack),
  • DuPont Industrial Coatings (Industrielacke)

angesiedelt. Der Standort Werk 2 unterliegt, aufgrund der Kunstharzproduktion und bestimmter Rohstoffe für die Lackherstellung, der Störfallverordnung.

Auf Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf muss zur Gefahrenabwehr am Standort Wuppertal Werk 2 eine hauptberufliche Werkfeuerwehr mit einer Einsatzstärke von 9 Feuerwehrmännern (Gruppe 1:8) rund um die Uhr einsatzbereit sein.

Bedeutung des Arbeits- und Brandschutzes in deutschen Unternehmen

Von Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Friedberg

Auszug aus dem Fachartikel, erschienen in: Technische Mitteilungen, 99. Jahrgang – Heft 3, 2006, S. 311 ff.
Bitte beachten Sie den Hinweis am Ende des Artikels.

Nicht zuletzt der schwere Unfall auf der Transrapid-Versuchsstrecke im Emsland mit 23 Toten oder die Gas-Explosion in der Nähe von Ansbach mit fünf Toten – beides im September 2006 -, auch die Brände an der Universität Würzburg (April 2006), bei Volkswagen in Baunatal (Mai 2006), auf der Bremerhavener Lloyd-Werft (August 2006) und der Mülldeponie in Wunstorf bei Hannover (August 2006) zeigen uns unsere „sicherheitstechnischen Grenzen“ auf und zeugen von einer Vielfalt und Gnadenlosigkeit, wie und wo Unfälle und Brände passieren können.

Um hier bessere Aufklärungsarbeit zu betreiben und Unternehmen zu systematischerem Arbeits- und Brandschutz anzuregen, hat sich mein Ingenieurbüro im Jahre 1999 der Idee verschrieben, Daten und Fakten aus den deutschen Unternehmen zu sammeln und systematisch auszuwerten.
(…)

Die Auswertung soll Sie informieren und ggf. anregen, aus guten Aspekten oder auch aus Fehlern anderer zu lernen.

Diesen Ausspruch hinsichtlich des Brandschutzes kennen Sie sicherlich: „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss“, so das bekannte Rechtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahre 1987.

Aus den Auswertungen der Brandversicherer und der Berufsfeuerwehren wissen wir, dass Brände einen Schaden von durchschnittlich 125.000 € verursachen werden. Neben dem reinen Brandschaden müssen Sie aber mit drei- bis zehnmal höheren Folgekosten rechnen. Maßgeblich hierfür sind neben dem Löschwasserschaden und erhöhten Auflagen als Folge natürlich der Imageverlust und der Produktionsausfall.Großschadensereignisse, sprich Brände mit einem reinen Brandschaden größer 500.000 Euro (Millionenschäden in DM), ereignen sich ca. 200 pro Jahr in Deutschland, Brandtote sind jährlich (nur) zirka 700 zu beklagen.Eine nachdenklich stimmende Aussage ist der Prozentsatz der Insolvenzen betroffener Betriebe nach Großschadensereignissen – diese liegt bei 40 Prozent sofort nach Schadenereignis und bei insgesamt 70 Prozent im Laufe des Folgejahres. Sprich zwei Drittel deutscher Unternehmen werden Großschadensereignisse nach Bränden oder Explosionen betriebswirtschaftlich nicht „überleben“.

Übrigens: was gewerblich gilt, gilt für Sie privat auch.Jeden Tag gibt es in Deutschland 150 Wohnungsbrände – nicht alle müssen so katastrophal enden wie die bekannten Brände einer Obdachenlosen-Unterkunft in Halberstadt (Dezember 2005, 9 Tote) oder die Brandstiftung in einem Wohnhaus in Berlin-Moabit (August 2005, 8 Tote).Der durchschnittliche finanzielle Schaden beläuft sich dabei auf ca. 20.000 Euro. Der persönliche und psychische Schaden ist dagegen nicht bezifferbar.

Drei Fragen deshalb auch für zuhause:

  • Haben Sie zuhause Brandmelder?
  • Wussten Sie, dass der häufigste private Brandstifter (ungewollt) ein dreijähriges Kind ist?
  • Lassen Sie zuhause Kerzen unbeaufsichtigt brennen?

Dies ist für uns auch Anlass, seit 1999 systematisch deutsche Unternehmen hinsichtlich wesentlicher Aspekte des Arbeits- und Brandschutzes zu befragen. Der zweite Ansatzpunkt sind die hohen Unfallzahlen, die uns die Berufsgenossenschaften jedes Jahr von neuem präsentieren und klare Verbesserungspotenziale auszeigen sollten.

Mittlerweile haben wir 850 Unternehmen erfasst, die uns freundlich offen mit Informationen unterstützt haben.Die Ergebnisse sind teilweise verblüffend und geben uns Anlass, weiterhin verstärkt Werbung für die grundsätzlichen Maßgaben des Arbeits- und Brandschutzes zu machen. Denn Arbeits- und Brandschutz beginnt „an der eigenen Tür“.
(…)

Die Anzahl der Feuerlöscher ist von den Brandversicherern und von den Berufsgenossenschaften in Deutschland vorgeschrieben.Beim baulichen Brandschutz fallen insbesondere wiederholt auf, dass Brandwände nach Durchbrüchen nicht fachgerecht geschlossen und durch die Fachfirmen entsprechend gekennzeichnet werden.Die Gefährdungsbeurteilung ist mit dem Arbeitsschutzgesetz seit 1996 in Deutschland sogar gesetzlich gefordert. Sie ist ein ganz wesentliches Werkzeug für den systematischen Arbeitsschutz auch in Ihrem Unternehmen.Flucht- und Rettungspläne sind mit der Arbeitsstättenverordnung in Deutschland seit 1975 für die Unternehmen verpflichtet, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte diese erfordern – und davon sind meiner Schätzung nach mindestens die Hälfte betroffen.
(…)

Brandschutzbegehungen sind von den Berufsgenossenschaften angeregt, mindestens alle zwei Jahre in deutschen Unternehmen durchzuführen. Es ist auf jeden Fall erst einmal Ihr eigenes Interesse, sich mit Ihren Brandgefahren und Brandlasten systematisch auseinander zu setzen. Idee: verbinden Sie Ihre jährliche Sicherheitsbegehung doch auch um die Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes.Löschübungen sind in Deutschland spätestens seit Januar 2004 mit der neuen Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet. Hier hat der Arbeitgeber eine ausreichende Zahl von Mitarbeiter (er bestimmt die Anzahl nach seinen betrieblichen Belangen natürlich selbst) in den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen einzuweisen und üben zu lassen.Die erschreckende Tatsache, dass vier von fünf deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz nicht unterweisen, ist ja eine Tatsache, die uns bereits die Berufsgenossenschaften regelmäßig „angeprangert“ haben. Mit dem Nichtdurchführen von Unterweisungen versäumen Sie als Unternehmer eine ganz wesentliche und effektive Möglichkeit, auf Ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz Einfluss nehmen zu können. Seit Januar 2004 müssen in Deutschland alle Unterweisungen auch schriftlich festgehalten werden („If you didn´t document it, you didn´t do it“, sagt ein großes amerikanisches Unternehmen treffend).
(…)

Bei den Vorgesetzten im Unternehmen fängt der Arbeitsschutz an. Wenn dieser die wesentlichen Maßgaben des Arbeits- und Brandschutzes nicht kennt, kann es in seinem Unternehmen „nicht laufen“. Daher kann der Informationsfluss im Arbeits- und Brandschutz über den Vorgesetzten ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg sein.
(…)

Dass sich „schlecht gelebter“ Arbeits- und Brandschutz von den Vorgesetzten auf die Mitarbeiter übertragen würde, ist selbstverständlich. Mich persönlich ernüchtert z.B., dass nur etwa jeder achte Mitarbeiter weiß, bei welcher Berufsgenossenschaft sein Leib und Leben versichert ist – er weiß aber, wo sein Auto und seine Haustiere versichert sind.

Stellen Sie sich weiterhin vor, dass aufgrund eines schweren Unfalls oder eines Brandes die Rettungskette einzuleiten ist. Häufig wissen die Mitarbeiter nicht, wo das nächste Telefon ist. Dann wird automatisch die „112“ als Notrufnummer gewählt, die aus den Betrieben heraus häufig nicht zur Verbindung mit der Rettungsleitstelle führt. Bei der Ortsangabe werden dann unklare oder falsche Aussagen getroffen, und und und…

Begünstigt von der Stresssituation, der sich beim Notfall automatisch einstellt, möchte ich es Ihrer Phantasie überlassen, sich auszumalen, wie eine Rettungskette nun ablaufen würde (oder natürlich eher hoffentlich nicht). Die Rettungsleitstellen sagen uns übrigens, dass jede zweite Rettungskette falsch oder fehlerhaft durch den Anrufer eingeleitet wird. Die Berufsgenossenschaften satteln noch auf und sagen, dass jeder zehnte tödliche Arbeitsunfall – wenn richtig und rechtzeitig gemeldet worden wäre – nicht hätte tödlich verlaufen müssen.

Nach Aussagen der Brandversicherer ist der mögliche Löscherfolg durch Laien bei Entstehungsbränden übrigens mit 2/3 beziffert. Aber hängen die richtigen Feuerlöscher am richtigen Ort? Wissen Ihre Mitarbeiter, wo sich der nächste Feuerlöscher an seinem Arbeitsplatz befindet? Weiß der Mitarbeiter, wie der Feuerlöscher zu benutzen ist?Die traurigen Wahrheit finden Sie in den Befragungsergebnissen.


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